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Promotionen und Wechsel des Leistungszugs
Gesuch zum Wechsel des Leistungszugs
Kurzfassung, detaillierte Informationen bei der Schulleitung oder im Internet unter www.bl.ch > Bildung, Kultur und Sport > Amt für Volksschulen > Rechtliche Grundlagen > Verordnungen Bildungsgesetz > 640.21 Verordnung über die schulische Laufbahn (Gilt vorbehältlich Änderungen der Gesetzgebung, rechtlich bindend ist ausschliesslich die gütige Verordnung)
Kl. |
Januar |
März/April |
Juni |
Falls nicht befördert |
1 |
Zwischenbericht Standortgespräch |
- |
Jahreszeugnis (befördert / nicht befördert) |
A: Repetition E: Wechsel in A |
2 |
Zwischenbericht Standortgespräch |
Check S2 |
Jahreszeugnis (befördert / nicht befördert) |
A: Repetition E: Repetition oder A |
3 |
Semesterzeugnis ohne Beförderungsentscheid Standortgespräch |
Check S3 |
Semesterzeugnis ohne Beförderungs-Entscheid Abschlusszertifikat mit: Checks S2, S3, Projektarbeit, Noten D, M, F, E, BI, PH |
1. Beförderung im Leistungszug A
- Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich.
- Definitive Beförderung wenn:
- höchstens 3 Noten unter 4.0
- mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
- Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird die 1. Klasse wiederholt.
- Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, wird die 2. Klasse wiederholt.
- Wiederholte Nichtbeförderung: Entscheid der Schulleitung in Zusammenarbeit mit Fachstellen und Eltern über Massnahmen der speziellen Förderung.
- Wenn im Zeugnis am Ende der 3. Klasse die grundlegenden Anforderungen für den Volksschulabschluss (Schnitt 4,0) nicht erfüllt sind, wird die 3. Klasse wiederholt, sofern keine Anschlusslösung vorliegt.
- Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen zusammenfasst.
2. Beförderung im Leistungszug E
- Alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer, gemäss Anhang VO Laufbahn, zählen gleich
- Definitive Beförderung wenn:
- höchstens 3 Noten unter 4.0
- mind. doppelt so viele Pluspunkte (über 4.0) wie Minuspunkte (unter 4.0)
- Wenn im Zeugnis am Ende der 1. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind erfolgt der Übertritt definitiv in die 2. Klasse des Leistungszug A.
- Wenn im Zeugnis am Ende der 2. Klasse die Beförderungsbedingungen nicht erfüllt sind, erfolgt die Wiederholung der 2. Klasse im Leitungszug E.
- Wer zum 2. Mal nicht befördert wird, wird ohne Wiederholung in den Leistungszug A versetzt.
- Am Ende der 3. Klasse erhalten alle Jugendlichen ein Abschlusszertifikat, das die Leistungen zusammenfasst. Eine Wiederholung der 3. Klasse ist nicht möglich.
3. Wechsel des Leistungszugs vom A in E oder vom E ins P am Progymnasium Laufen
- Jeweils auf Schuljahreswechsel möglich
- Die Schulleitung entscheidet auf Gesuch der Erziehungsberechtigten. Das Gesuch muss vor dem Notenkonvent (s. Termine) vorliegen.
- Ohne Wiederholung möglich, wenn diese 3 Bedingungen erfüllt sind:
- Empfehlung des Klassenkonvents aufgrund der Gesamtbeurteilung
- Durchschnitt aller promotionsrelevanten Fächer von mindestens 5.0
- Punktesumme von mindestens 40 mit folgender Regelung:
-
1. Klasse: die Zeugnisnoten der Fächer D, M, BI werden doppelt gezählt, F und E werden einfach gezählt
-
2. Klasse: die Zeugnisnoten der Fächer D, M werden doppelt gezählt, F, E, BI und CH werden einfach gezählt
Mit Wiederholung:
- Sind zwei der Bedingungen erfüllt, ist der Übertritt mit einem Jahr Repetition möglich.
4. Hinweis zum Wechsel des Leistungszugs
Ende 1. Klasse empfehlen wir, wenn möglich, einen Wechsel ohne Repetition, mit folgender Begründung:
- Ende 1. Klasse ist ein Aufstieg ohne Repetition möglich und realistisch, wenn alle 3 Bedingungen erfüllt sind. Falls Schwierigkeiten auftauchen, könnte später die 2. Klasse im höheren Leistungszug wiederholt werden oder zurück in die ursprüngliche Klasse gewechselt werden.
- Bei einem Aufstieg mit Repetition besteht ein grosses Risiko: Im höheren Leistungszug kann nicht wiederholt werden, bei Schwierigkeiten erfolgt die Rückversetzung in den tieferen Leistungszug. Man landet dann allerdings ein Jahr unter der ursprünglichen Klasse.