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Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Gemäss Art. 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) des Bundes sind die Kantone dazu angehalten, Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen. Zudem publiziert und kommuniziert der Kanton Basel-Landschaft digitale Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit einer Hör- bzw. Sehbehinderung sowie mit kognitiven bzw. motorischen Behinderungen in der Regel barrierefrei (vgl. §6 Abs.4 Behindertenrechtegesetz BL, BRG BL). Die Webseite des Kantons Basel-Landschaft baut auf den Grundsätzen der Barrierefreiheit auf.
Die kantonale Website basiert auf modernen Webtechnologien. Neben dem Einsatz moderner Technologien wie Plone, HTML5 und CSS3 wird sichergestellt, dass schon bei der Eingabe und Verwaltung, die Voraussetzungen geschaffen werden, für barrierefreie Webinhalte.
Überprüfung der Barrierefreiheit
Der Kanton Basel-Landschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den kantonalen Webauftritt nach dem W3C Webstandard Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA zu betreiben. Im Auftrag der Landeskanzlei führt die Stiftung «Zugang für alle» regelmässig Stichproben zur Barrierefreiheit im kantonalen Webauftritt durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert hat und wo weiterhin Nachholbedarf besteht.