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Aufgaben der Schulleitung
Die Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate (647.12) legt den Auftrag und das Pflichtenheft der Schulleitung fest. Hier auszugsweise:
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Die Schulleitung ist für die pädagogischen, personellen, organisatorischen und administrativen Belange ihrer Schulen zuständig.
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Sie besucht die Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht und führt die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche durch.
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Sie sorgt in Konfliktfällen für einen korrekten Verfahrensablauf.
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Sie arbeitet zusammen mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent das Schulprogramm und schulinterne Erlasse aus und hat dabei die Federführung.
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Sie bewilligt Reisen, Lager, Schulverlegungen und weiteren Spezialunterricht.
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Sie berät die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten in Schulfragen.
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Sie sorgt zusammen mit den zuständigen Fachstellen für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.
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Sie kann Schülerinnen und Schüler bei ausserordentlichen Ereignissen und Anlässen beurlauben und sorgt in Absprache mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent für eine einheitliche Beurlaubungspraxis für Schülerinnen und Schüler.
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Sie sorgt in Absprache mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent für eine einheitliche Disziplinarpraxis gegenüber Schülerinnen und Schülern.
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Sie erstellt zuhanden der vorgesetzten Instanzen das Budget und die Abrechnung der Schule und führt die Budgetkontrolle.