- Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung
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Beiträge
Beiträge an landwirtschaftliche Hochbauten und zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahmen

In der Hügel- und den Bergzonen werden à fonds perdu Beiträge für folgende Projekte gewährt
- Neubau, Umbau und Sanierung von Ökonomiegebäuden für raufutterverzehrende Tiere
- Kauf bestehender Ökonomiegebäude von Dritten anstelle baulicher Massnahme (Kauf anstelle Neubau)
In allen Zonen können zudem Beiträge an Massnahmen zur Förderung einer besonders umwelt- und tierfreundlichen Produktion sowie zur Erfüllung der Anforderungen des Heimat- und Landschaftsschutzes gewährt werden. Darunter fallen Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen, Füll- und Waschplätze für Pflanzenschutzgeräte, Pflanzung von robusten Reb- und Obstsorten sowie für die Einpassung oder den Rückbau von Gebäuden.
Diese Beiträge werden vom Bund und Kanton je zur Hälfte getragen. Die Beiträge werden aufgrund von Pauschalen je Einheit (GVE, m2, m3 oder ha) festgelegt.
Der Kanton Basel-Landschaft richtet an besonders tierfreundliche Stallungen einen Zusatzbeitrag aus. Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen werden ebenfalls mit einem kantonalen Zusatzbeitrag unterstützt.