- Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung
- Landwirtschaft
- Ländliche Entwicklung
- Meliorationen
- Trinkwasser, Bewässerung und Elektrizität
Trinkwasser, Bewässerung und Elektrizität


Gerne geben wir Ihnen Auskunft zur Beitragsberechtigung von Erschliessungen mit Trinkwasser oder Strom für landwirtschaftliche Betriebe sowie Bewässerungsmassnahmen (z. B. Bewässerungsteich) und informieren Sie über das Meliorationsverfahren.
Für die Talzone können leider keine Beiträge für Wasser- und Elektrizitätsversorgungen gesprochen werden.
Bewässerungsmassnahmen sind in allen Zonen beitragsberechtigt. Bewässerung von Kulturen kann nur mit Beiträgen unterstützt werden, wenn damit eine Qualitäts- und/oder Quantitätssteigerung erreicht werden kann und der Markt dies fordert. Als bewässerungswürdig gelten Obstanlagen, Beeren, Gemüse, Kartoffeln und weitere Spezialkulturen. Das zur Verfügung stehende Wasser muss dabei effizient und schonend eingesetzt werden. Beitragsberechtigt sind vor allem Speicherbecken oder Zisternen sowie die dazugehörigen Wasserfassungen, Pumpwerke und ortsfesten Leitungen. Nicht beitragsberechtigt sind sekundäre Verteilanlagen und bewegliche Anlageteile.