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Unterhalt und periodische Wiederinstandstellung (PWI)

Die Baselbieter Landwirtschaft ist auf ein gut funktionierendes Netz an land- und forstwirtschaftlichen Güterwegen sowie Drainagen angewiesen. Diese werden durch die Benutzung und durch Umwelteinflüsse beansprucht und benötigen deshalb regelmässige Pflege und Unterhalt. Nicht frühzeitig behobene Schäden verursachen rascher als notwendig hohe Kosten für Sanierungen. Deshalb ist ein gut organisierter Unterhalt wichtig.
Diverse Gemeinden halten ihre Drainagen in Schuss und wir konnten sie dabei mit Beratung und Meliorationsbeiträgen unterstützen.

Unterhaltsregelung
Mit dem Musterreglement für den Betrieb und Unterhalt von kulturtechnischen Bauten und Anlagen wie Wege oder Drainagen können Einwohner- wie auch Bürgergemeinden Rechte und Pflichten, Zuständigkeiten und die Finanzierung regeln.
Das Reglement kann gemeindespezifisch angepasst werden. Gerne bieten wir Unterstützung dabei oder stehen bei Fragen zur Verfügung.
Muster-Unterhaltsreglement (Word-Dokument auf Anfrage)
Merkblatt Pflügabstand bei Güterwegen
Unterhalt Drainagen
- Broschüre „Unterhalt von Drainagesystemen“
- Folien Infoveranstaltung vom 20. September 2016 in Eptingen:
„Korrekter Unterhalt von Drainagesystemen“ (Ressort Melioration)
„Periodische Wiederinstandstellung (PWI) von Drainagen“ (Koch+Partner) - Zeitungsartikel "Fruchtbar dank Entwässerungen" (Volksstimme, Dez. 2016)
- Zuständigkeit bei Entwässerungsanlagen
- Gesetzliche Regelungen Wasserhaushalt
Periodische Wiederinstandstellung (PWI)
Beiträge können im Kanton Basel-Landschaft an PWI von Drainagen gesprochen werden, jedoch nicht an PWI von Wegen.