- Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung
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Wiederherstellung und Sicherung


Im Falle eines Unwetterschadens, Hangrutschs etc. empfehlen wir Ihnen, sich schnellstmöglich bei uns zu melden. Gerne beraten wir Sie betreffend dem weiteren Vorgehen und geben Auskunft zur Beitragsberechtigung von Wiederinstandstellungsmassnahmen.
Falls Notmassnahmen ergriffen werden müssen, bevor das Ressort Melioration den Schaden besichtigen kann, ist es sinnvoll vorgängig Fotos von der Situation zu machen. Massnahmen, welche vor der Beitragszusicherung oder einer allfälligen Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns von Bund und Kanton ausgeführt werden, sind grundsätzlich nicht beitragsberechtigt.
Weitere Anlaufstellen können je nach Schaden und betroffenem Grundeigentümer die Gebäudeversicherung, der Fonds Suisse (ehemals Elementarschadenfonds) sowie die Berghilfe sein. Bitte beachten Sie die jeweiligen Eingabefristen.