Die heimischen Grossraubtiere finden auch im Kanton Basel-Landschaft geeigneten Lebensraum. Der Luchs ist schon seit langem wieder im Baselbiet zu Hause und lebt hier eher unauffällig – insbesondere im Hinblick auf die Nutztierhaltung. Beim Wolf ist das Konfliktpotential jedoch grösser. Seine Präsenz kann nennenswerte Schäden im Nutztierbestand zur Folge haben. Bereits sind Einzeltiere durch den Kanton Basel-Landschaft gestreift. Es gab bestätigte Sichtungen und die Wahrscheinlichkeit, dass weitere Einzeltiere im Baselbiet auftauchen, nimmt zu.
Der Herdenschutzberater am Ebenrain unterstützt Nutztierhaltende bei Bedarf mit Beratungen und Informationen.
Diese umfassen:
Zaunerneuerung, - verstärkung
Abklärung weiterer Massnahmen wie z. B. Herdenschutzhund
Networking rund um den Herdenschutz; kantonal, interkantonal sowie national
Warn-SMS Wolf & Notfall-Kit
Mitsprache Entschädigung im Schadenfall
Finanzielle Unterstützung für Herdenschutzmassnahmen BL & BS
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) stellt den Kantonen Basel-Landschaft (BL) und Basel-Stadt (BS) eine Finanzhilfe in Höhe von insgesamt 44'000 CHF zur Verfügung, um den Herdenschutz zu unterstützen.
Betriebe mit mehr als 10 Kleinwiederkäuern (Schafe und Ziegen, Tiere älter als 1 Jahr) können unabhängig von ihrer Direktzahlungsberechtigung ein Gesuch einreichen, um finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Herdenschutzzäunen zu erhalten. Die genauen Bedingungen und Entschädigungsansätze für das Jahr 2025 sind im «Katalog des BAFU für Herden- und Bienenschutzmassnahmen der Kantone» festgelegt.
Die Gesuche müssen bis spätestens 31. August 2025 eingereicht werden und gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren.Die Beiträge werden bis zur Erreichung des kantonalen Maximalbetrags ausbezahlt.
Betriebe, die im Jahr 2024 Betriebspauschalbeiträge erhalten haben, sind für die nächsten 5 Jahre von der finanziellen Unterstützung für Zäune ausgeschlossen. Bereits im Zeitraum von 2020 bis 2023 erhaltene Herdenschutzbeiträge werden vom maximalen Förderbetrag pro Betrieb abgezogen. Zaunbeiträge werden nur gegen Vorlage einer Rechnungskopie oder eines Zahlungsbelegs bewilligt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Herdenschutzberater.