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Natur- und Landschaftsschutzkommission
Die Natur- und Landschaftsschutzkommission ist eine vom Regierungsrat gewählte Fachkommission. Die sieben Mitglieder sind vorab verwaltungsexterne Vertreter und Vertreterinnen aus den interessierten Fachkreisen und Fachorganisationen. Die Leitung der Fachstelle Natur und Landschaft gehört der Kommission von Amtes wegen an.
Die Kommission ist beratendes Fachorgan des Kantons und der Einwohnergemeinden. Sie nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:
- sie pflegt Kontakt mit zielverwandten privaten Organisationen, land- und forstwirtschaftlichen Dachorganisationen, staatlichen Stellen und Kommissionen sowie mit Gemeindebehörden;
- sie fördert die Anliegen und Bestrebungen des Natur- und Landschaftsschutzes;
- sie gewährt Beiträge bis 50'000 Franken;
- sie begutachtet Gesuche für Bauten und Anlagen, Projekte für Tiefbauten, Planungen und Meliorationen, Konzessionsgesuche für Freileitungsbau, Touristikanlagen, Pipelines, Wasserbauten, Gesuche für Deponien und dergleichen, die den Naturhaushalt schwerwiegend beeinflussen oder das Landschaftsbild wesentlich verändern würden;
- sie stellt Antrag an den Regierungsrat für die Einstufung der Naturobjekte, für deren Aufnahme in das Inventar und für die zugehörigen Schutzmassnahmen;
- sie erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeit.
Die Kommission ist in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes einsprache- und beschwerdeberechtigt.
Reglement der Natur- und Landschaftsschutzkommission (NLK)
Sekretariat:
Denise Binggeli, Abteilung Natur und Landschaft
E-Mail: sekretariat-nlk@bl.ch