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- Gelegenheitswirtschaft / Freinacht
Gelegenheitswirtschaft / Freinacht
Gebühren Gelegenheitswirtschaften und Freinächte
Ortsansässige Vereine pro Anlass: Fr. 50.00 pro Tag
Anlässe mit bis zu 100 Besuchern: Fr. 50.00 pro Tag
Anlässe mit 100 - 500 Besuchern: Fr. 100.00 pro Tag
Anlässe mit mehr als 500 Besuchern: Fr. 150.00 pro Tag
Freinächte bis 01.00 Uhr: Fr. 30.00 pro Tag
Freinächte bis 02.00 Uhr: Fr. 30.00 pro Tag
Freinächte bis 03.00 Uhr: Fr. 40.00 pro Tag
Freinächte bis 04.00 Uhr: Fr. 45.00 pro Tag
Freinächte bis 05.00 Uhr: Fr. 50.00 pro Tag
Gesuch Gelegenheitswirtschaft/Freinachtbewilligung
Gastwirtschaftsbewilligungen, Tombola, Lotto
Patentbüro
Auflage zum Jugendschutz
Seit dem 1. Mai 2002 gelten gemäss Lebensmittelverordnung des Bundes gesamtschweizerisch einheitliche Regelungen betreffend der Abgabe alkoholischer Getränke.
Gemäss Art. 37a der vorerwähnten Bundesverordnung dürfen einerseits keine alkoholhaltigen Getränke an unter 16-Jährige abgegeben werden und andererseits müssen am Verkaufspunkt deutlich sichtbare Schilder angebracht werden, welche auf diese und die Bestimmungen des eidgenössischen Alkoholgesetzes hinweisen.
Um diesen "Jugendschutzbestimmungen" betreffend Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken gerecht zu werden, bitten wir Sie, das beiliegende Plakat und je nach Grösse ihres Anlasses weitere selbsterstellte Kopien, in den Festräumlichkeiten aufzuhängen und entsprechende Hinweise auf den Getränkekarten anzubringen. Gleichzeitig bitten wir Sie, Ihr Verkaufs- und Servicepersonal zu instruieren, dass die gesetzlichen Bestimmungen unbedingt eingehalten werden müssen und auch Ausweise verlangt werden dürfen.