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An- und Abmelden
Zuzug
Persönliche Anmeldung innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit.
Schweizer BürgerInnen: |
ID oder Pass, Krankenversicherungskarte KVG,
evt. Familienausweis und Mietvertrag |
Ausländische Staatsangehörige: |
Pass und Ausländerausweis, bei Zuzug aus anderem Kanton zusätzlich ein Passfoto |
Umzug
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Ferner sind die Adressänderungen zu melden: Post, Elektra BL, Motorfahrzeugkontrolle, Krankenkasse, Banken, Versicherungen etc.
Wegzug
Wegzüge sind innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zu melden. Militär- und Zivilschutzpflichtige haben sich gleichzeitig beim Sektionschef bzw. der Zivilschutzstelle abzumelden.
eUmzug
Ab sofort können Umzüge im Baselbiet online gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das Kantonsübergreifende Internetportal "EUmzugCH" unter eumzug.swiss.
Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen).