Für ein Mitglied der Sozialhilfebehörde erfolgte am 24.11.2024 die Nachwahl. Bei dieser Wahl gilt das relative Mehr. Folgende Person ist für die Amtsperiode (01.01.2025 – 31.12.2028) in die Sozialhilfebehörde gewählt worden:
Andreas Graf 125 Stimmen
Rechtsmittelbelehrung:
Allfällige Beschwerden gegen die Gültigkeit dieser Wahl sind gemäss § 83 Absatz 3 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte innert drei Tagen seit der Veröffentlichung des Ergebnisses dem Regierungsrat (Eingeschrieben) einzureichen.