29.01.2025
Provisorische Steuerrechnung 2025
Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2025, welche per 30. September 2025 fällig sind, wurden verschickt. Die provisorischen Rechnungen wurden auf Basis der letzten definitiven Steuerveranlagung erstellt. Grössere Veränderungen zum Vorjahr sind somit nicht berücksichtigt. Auf Vorauszahlungen wird ein Vergütungszins von 0.2% verrechnet. Für Zahlungen nach dem 30. September 2025 wird ein Verzugszins in der Höhe von 5.5% berechnet. Die Höhe des Zinssatzes für den Vergütungs- und Verzugszins richtet sich gemäss Steuerreglement der Gemeinde Maisprach nach den Zinssätzen der Staatssteuer.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung unter der Tel. Nr. 061 841 14 46 gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung