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An- und Abmelden
Zu- und Wegzüge können, mit einigen wenigen Ausnahmen, auch elektronisch über die Plattform eUmzugCH abgewickelt werden.
Weitere Informationen finden Sie hierzu unter eUmzugCH.
Falls Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung persönlich vorsprechen, ist zu beachten:
Zuzug
Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung an. Für ausländische Staatsangehörige gilt bei Zuzug zudem die Meldepflicht gemäss Ausländerrecht. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Was müssen Sie als Schweizerbürger zur Anmeldung mitbringen?
- Ausweispapiere (IDK, Pass)
- Familienbüchlein (für Familien)
- Miet- oder Untermietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
Was müssen Sie als Ausländer zur Anmeldung mitbringen?
Zuzug innerhalb der Schweiz
- Ausländerausweis
- Reisepass
- Familienbüchlein (Geburtsscheine, bei Familien)
- Miet- oder Untermietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
Zuzug aus dem Ausland:
- Arbeitsvertrag und Mietvertrag
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien
- Miet- oder Untermietvertrag
- Krankenversicherungsnachweis
Wegzug
Schweizerbürger
Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung ab.
Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes
Das Dienstbüchlein ist unter Angabe der neuen Adresse und des Wegzugsdatums an die folgende Stelle einzusenden:
- Kreiskommando Liestal, Oristalstrasse 100, 4410 Liestal
- Zivilschutzstelle Laufental, Hagenbuchenstrasse 2, 4244 Röschenz ersetzen (Tel. 061 763 15 70).
Bein einem Wegzug ins Ausland oder längerem Auslandaufenthalt wird meldepflichtigen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes empfohlen, sich rechtzeitig im Voraus beim Kreiskommando Liestal (061 552 72 00) respektive bei der Zivilschutzkompanie Laufental (061 763 15 70) über das notwendige Vorgehen zu erkundigen.
Ausländer
Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen mit Ihrem Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung persönlich ab.
Umzug
Schweizerbürger, Ausländer
Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bitte vergessen Sie nicht die Adressänderung auch folgenden Stellen zu melden:
- Post
- Elektra BL
- Motorfahrzeugkontrolle
- Krankenkasse
- Banken
- Versicherungen
- etc.
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, finden Sie die nötigen Merkblätter und Formulare unter folgendem Link: Amt für Migration