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Todesfall
Beim Todesfall muss die ärztliche Todesbescheinigung im Original auf die Gemeindeverwaltung gebracht werden. Verstarb die Person zu Hause, muss zusätzlich das Familienbüchlein (Original) auf die Gemeinde gebracht werden. Diese meldet den Todesfall anschliessend dem Zivilstandsamt. Erfolgte der Todesfall im Spital oder Heim, wird der Todesfall über diese Institutionen dem Zivilstandsamt gemeldet. Auf der Gemeinde werden alle wichtigen Daten aufgenommen. Wichtig sind auch die vollständigen Angaben aller Erbberechtigten und die Angabe einer Vertretungsperson.
Zur Erleichterung des Prozederes, ist eine telefonische Terminvereinbarung erwünscht. Termine ausserhalb der Schalteröffnungszeiten sind selbstverständlich machbar.
Die Angehörigen nehmen im Idealfall vorgängig des Besuchs auf der Gemeinde Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen auf und wählen aus, ob es eine Erd- oder Urnenbestattung geben soll. Die Gemeinde erstellt auf Wunsch die kostenlosen amtlichen Todesanzeigen in der Basellandschaftlichen Zeitung und in der BaZ.