Planauflage Mutation Schulhaus
Planauflage Mutation Zonenvorschriften Siedlung und Teilzonenvorschriften Dorfkern betreffend Parzellen Schulhaus und Feuerwehrmagazin
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 25. März 2025 hat der Mutation der Zonenvorschriften Siedlung und Teilzonenvorschriften Dorfkern betreffend Parzellen 62 (Areal ehemaliges Schulhaus) sowie 64 (ehemaliges Feuerwehrmagazin) zugestimmt. Die entsprechenden Planunterlagen liegen ab dem 2. Mai 2025 für 30 Tage in der Gemeindeverwaltung sowie auf der Homepage (www.nenzlingen.ch) zur Einsichtnahme auf. Gegen die Mutation kann bis zum 2. Juni 2025 begründet Einsprache erhoben werden. Allfällige Einsprachen sind dem Gemeinderat Nenzlingen (Kirchgasse 8, 4224 Nenzlingen) schriftlich einzureichen.
Aufgelegte Dokumente
Planungsbericht
Änderung Zonenplan Siedlung
Änderung Zonenreglement Siedlung
Stellungnahme Vorprüfungsbericht