Gemäss § 48 Abs. 1 Lit. A des Gemeindegesetzes des Kantons Basel-Landschaft unterliegt die Gemeindeordnung, nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung, dem obligatorischen Referendum.
Die teilrevidierte Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Nusshof wurde an der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2025 mit grossem Mehr angenommen.
Gestützt auf § 25 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2025 die Urnenabstimmung für die Gemeindeordnung Nusshof auf den Sonntag, 28. September 2025, angesetzt.