- Nusshof
- Aktuelle Mitteilungen
- Erwahrung der Nachwahl vom 24.11.2024
17.01.2025
Erwahrung der Nachwahl vom 24.11.2024
Der Gemeinderat stellt fest, dass innert der dreitägigen Beschwerdefrist gemäss § 83 des Gesetzes über die politischen Rechte gegen die Urnenwahl vom 24.11.2024 kein Rechtsmittel ergriffen worden ist. Gestützt auf § 15 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die politischen Rechte, hat der Gemeinderat die Nachwahl vom 24.11.2024 an seiner Sitzung vom 16.12.2024 erwahrt. In die Sozialhilfebehörde Nusshof für die Amtsperiode vom 01.01.2025 – 31.12.2028 wurde gewählt: Katharina Berger: 84 Stimmen. Es gilt das relative Mehr.
Der Gemeinderat gratuliert herzlich zur Wahl und wünscht viel Freude an dieser Tätigkeit.