- Nusshof
- Gemeindeverwaltung
- An- und Abmelden
An- und Abmelden
Die Anmeldung / Zuzug muss innert 14 Tagen ab dem Zuzugsdatum durch persönliche Vorsprache am Schalter der Gemeindeverwaltung (siehe Formular) oder via eUmzug erfolgen. Es ist zwingend, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorhergehenden Wohnsitzgemeinde abgemeldet haben.
Anmeldung Schweizer/in:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Heimatschein (falls vorhanden)
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Krankenkassenkarte
- Familienbüchlein / Geburtsschein bei Verheirateten und minderjährigen Kindern
Anmeldung ausländische Staatsangehörige:
- Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
- Mietvertrag (falls vorhanden)
- Abmeldebestätigung (falls vorhanden)
- Krankenkassenkarte
Hundehalter haben zusätzlich einzureichen:
- Impfbüchlein
- Versicherungsnachweis Haftpflicht für Hundehalter
Ummeldungen / Umzüge innerhalb der Gemeinde melden Sie bitte innert 14 Tagen persönlich oder via eUmzug an die Gemeindeverwaltung.
Abmeldungen / Wegzüge melden Sie innert 14 Tagen seit Wegzug aus der Gemeinde per eUmzug oder persönlich an die Gemeindeverwaltung.
- Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir einen Pass oder Identitätskarte, Wegzugsdatum und Wegzugsadresse.
- Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir zusätzlich noch Ihren Ausländerausweis.
Formular
›› Formular "Anmeldung Gemeinde Nusshof
Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet.