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Absenzen und Dispensationen
Absenzenordnung
Die Absenzenordnung bezieht sich auf alle Unterrichtsangebote (inklusive Freifächer und Lernatelier) der BfG.
- Wenn Sie nicht am Unterricht teilnehmen können, informieren Sie alle betroffenen Lehrpersonen frühzeitig und vor Unterrichtsbeginn per Teams.
- Es liegt in Ihrer Verantwortung als Lernende oder Teilnehmende, im Falle von Absenzen oder Dispensen den verpassten Stoff nachzuarbeiten und die fehlenden Unterlagen zu organisieren.
- Verpasste Sportlektionen holen Sie mittels schriftlichen Arbeitsaufträgen nach.3
- Die Absenzen werden wöchentlich von jeder Lehrperson erfasst. Die Entschuldigung dieser Absenzen erfolgt ausschliesslich über den Betrieb.
- Wenn Sie länger als eine Woche nicht am Unterricht teilnehmen können, informieren Sie Ihre Klassenlehrperson und das Sekretariat.
- Der Unterricht darf nicht aus betrieblichen Gründen versäumt werden.
- Ihre Ferien beziehen Sie während der unterrichtsfreien Zeit.
- Verspätungen werden von der Lehrperson auf SAL eingetragen. Verspätungen von 20 Minuten und mehr pro Lektion werden auf SAL als eine Lektion Absenz erfasst.
- Die dritte Verspätung führt zu Nachsitzen einer Lektion.
- Weisen Lernende zwei oder mehr Absenzen pro Woche aus, wird der oder die BBV automatisch per Mail informiert.4 Wichtig: Die Lernenden müssen ihre Absenz in SAL begründen (Kommentarspalte), bevor die BBVs diese entschuldigen können.
- Auffälliges Absenzenverhalten und regelmässige Verspätungen führen zu einem Gespräch mit der jeweiligen Klassenlehrperson.
Fehlen Sie pro Semester unentschuldigt mehr als 10% der gesamten Semesterlektionen, wird dies im Zeugnis ausgewiesen.
3 Nach Absprache mit der Sportlehrperson können anstelle von schriftlichen Arbeitsaufträgen auch Kurzvorträge, Teillektionen etc., die das Thema des verpassten Unterrichts aufnehmen, abgehalten werden. Ist mit der Sportlehrperson nichts anderes abgemacht, sind die schriftlichen Aufträge innerhalb einer Woche abzugeben. Kurzvortrag/Teillektion sind in der nächstfolgenden Sport- und Bewegungsstunde durchzuführen. Wird am Sportunterricht passiv teilgenommen, entfällt der Auftrag.
4 Lehrpersonen haben die Möglichkeit, bei ungerechtfertigter Entschuldigung seitens des Betriebs bei diesem zu intervenieren und die Entschuldigung rückgängig zu machen.
Dispensationen
Wissen Sie im Vorhinein, dass Sie an einem Schultag aus triftigen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können (z.B. wegen eines Einbürgerungsgesprächs, eines Orientierungstags etc.), dann reichen Sie so früh wie möglich ein Gesuch (= Antrag) für eine Dispensation (= Freistellung vom Unterricht) ein.
- Über Dispensgesuche bis maximal einen halben Tag entscheidet die Klassenlehrperson.
- Dispensgesuche für mehr als einen halben Tag müssen Sie an die Schulleitung stellen und mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abwesenheit einreichen.
- Ein Dispensationsgesuch umfasst eine korrekte Anrede, ein Datum, Ihre Adresse, Ihre Klasse, den betroffenen Zeitraum und eine Begründung. Falls vorhanden, legen Sie auch schriftliche Unterlagen bei.
- Für Fahrprüfungen wird keine Dispensation erteilt.
Absenzenregelung zum Sportunterricht
- Die teilweise oder gänzliche Befreiung vom Sportunterricht ist nur aus gesundheitlichen Gründen zulässig. Individuallösungen für Spitzensportler und Spitzensportlerinnen bleiben vorbehalten.
- Sind Sie für mehr als zwei Wochen vom Sportunterricht dispensiert, weisen Sie der Sportlehrperson ein ärztliches Zeugnis vor und geben es zusätzlich dem Sekretariat ab.
- Bei Einschränkungen werden Alternativen gesucht und ein individuelles Programm zusammengestellt.
- Für alle Sportdispensationen (ob lang oder kurz) gilt, dass Sie zwar nicht am Unterricht teilnehmen, aber während den Sportlektionen präsent sind und an einem angepassten Alternativprogramm teilnehmen.
- Die Sportlehrpersonen geben individuelle Aufträge ab. Ab zwei oder mehr Wochen Dispens werden mögliche Aufträge und Anwesenheitsregelungen nach Absprache mit der Sportlehrperson vereinbart. Je nach Situation wird die oder der BBV miteinbezogen.