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Nachteilsausgleich
Lernende mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich während ihrer Ausbildung und für das Qualifikationsverfahren.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Es sind Massnahmen, die Nachteile aufgrund einer Beeinträchtigung oder Behinderung ausgleichen sollen. Der Nachteilausgleich ist keine Bevorzugung, Aufgabenerleichterung oder Lernzielbefreiung.
Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
- Wenn Sie eine von einer anerkannten Fachstelle attestierte bleibende psychische Beeinträchtigung haben.
- Wenn Sie an einer ärztlich bestätigten körperlichen Behinderung oder chronischen Erkrankung leiden.
- Bei einer Lernstörung: Wenn Sie ein Attest einer anerkannten Fachstelle vorlegen können, das nicht älter als drei Jahre ist.
Anerkannte Fachstellen im Kanton Basel-Landschaft
- Schulpsychologischer Dienst SPD
- Audiopädagogischer Dienst
- Invalidenversicherung IV
- Logopädischer Dienst
- Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD
- Externe psychiatrische Dienste EPD
- Hausärzt/in (nur bei körperlichen Beeinträchtigungen)
Anerkannte Fachstellen im Kanton Basel-Stadt
In Basel-Stadt müssen Sie ein Gesuch an die Fachstelle Förderung und Integration FFI einreichen, zusammen mit einem Attest einer Fachstelle (z.B. Logopädischer Dienst).
Wann wird ein Nachteilsausgleich beantragt?
Ein Nachteilsausgleich wird meist vor oder nach Beginn der Lehre beantragt. Für das Qualifikationsverfahren muss er zusätzlich beantragt werden. Wird er nur für das Qualifikationsverfahren beantragt, so müssen Fördermassnahmen während der Lehre nachgewiesen werden.
Nachteilsausgleich für das Qualifikationsverfahren
Für das Qualifikationsverfahren muss Ihr Lehrbetrieb das Gesuch zusammen mit der Prüfungsanmeldung einreichen (spätester Termin: 31. Oktober in Baselland und Basel-Stadt). Weitere Informationen sowie Hinweise zum Prozess Nachteilsausgleich finden Sie hier: Nachteilsausgleich an der BfG (PDF)
Wichtige Dokumente bezüglich Nachteilsausgleich Basel-Land:
Wichtige Dokumente bezüglich Nachteilsausgleich Basel-Stadt:
Nachteilsausgleich für die Berufsmaturität
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem BM-Konrektorat auf. Ein Gesuch mit entsprechendem Attest wird direkt an das BM-Konrektorat (Prüfungsleitung) gesendet.