- Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof
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Infos Einweisungsbehörden

Gesetzliche Grundlagen einer Platzierung im MZjE Arxhof
Mindestens 17 Jahre alt, männlich. |
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Art. 61 StGB (rechtskräftig oder genehmigter vorzeitiger Massnahmenvollzug) |
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Art. 61 StGB kombiniert mit Art. 60 StGB (rechtskräftig oder genehmigter vorzeitiger Massnahmenvollzug) |
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Art. 61 StGB kombiniert mit Art. 59 StGB (rechtskräftig oder genehmigter vorzeitiger Massnahmenvollzug) |
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Art. 15 JStG (rechtskräftig oder genehmigter vorsorglicher Massnahmenvollzug) |
Nicht aufgenommen werden:
Personen, die aktuell suizidal sind |
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Personen mit akuten psychotischen Symptomen ohne medikamentöse Stabilisierung |
Individuelle Prüfung aller Platzierungsanfragen
Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für eine Platzierung werden alle Anfragen individuell von uns geprüft.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir klären eine mögliche Platzierungen mit Ihnen ab oder erarbeiten alternative Empfehlungen.
Aufnahmeprozedere
Wenn Einweisungsbehörden in Erwägung ziehen, einen jungen Mann zwischen 17 und 25 Jahren zu platzieren, können Sie bei uns die Möglichkeiten dafür abklären. Dazu reicht ein Anruf oder eine Mail an unsere Administration (061 552 23 00, arxhof@bl.ch). Bei Platzierungsanfragen prüft die Leitung des Psychologisch-Forensischen Dienstes die Akten und entscheidet über die Durchführung eines Platzierungsgesprächs. Das Platzierungsgespräch wird vom interdisziplinären Abklärungsteam in Anwesenheit des potenziell Einzuweisenden und dessen Einweisender Behörde durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt eine Aufnahmeempfehlung an die Direktion, die über die Aufnahme entscheidet.
Behandlungsplanung nach ROS-Standard und standardisierte Risikobeurteilungen
Während der Abklärungsphase zu Beginn der Massnahme (ca. 6 Monate) wird ein Behandlungskonzept sowie ein Massnahmen- und Vollzugsplan gemäss Vorgaben des Risikoorientierten Sanktionenvollzug (ROS) erstellt. Zur Überprüfung des Behandlungsverlaufs, des Behandlungsstandes und des Rückfallrisikos wird halbjährlich eine Risikobeurteilung durchgeführt (i. d. R. mittels HCR-20 V3).
Case Management
Das Casemanagement ist nach dem Eintritt ins MZjE Arxhof Ihre Ansprechperson für alle Belange, die den Eingewiesenen betreffen, sowie zuständig für die ein- und ausgehenden Informationen, die Kommunikation sowie die regelmässige Vernetzung des Kernbehandlungsteams. Das Casemanagement liegt bei den Teamleitungen des jeweiligen Wohnpavillons.
Kontakt
+41 61 552 23 00
arxhof@bl.ch
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