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Japankäfer
Japankäfer-Hotline
Es steht eine Hotline zur Verfügung, über die Sie Informationen erhalten und Meldungen machen können. Die Hotline wurde eingerichtet, um eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen zu schaffen. Nutzen Sie diesen Service, um sich zu informieren oder um wichtige Hinweise und Meldungen weiterzugeben.
Tel. +41 61 267 64 00
Anfragen per Mail: japankaefer@bl.ch

Der gebietsfremde Japankäfer kann bei uns grosse Schäden an Pflanzen und Grünflächen anrichten. Er ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden. Oft bleiben nur die Gerippe der Blätter zurück, die Pflanze wird stark geschwächt oder stirbt sogar ab. Die Larven des Käfers schädigen Wiesen und Rasenflächen, indem sie die Graswurzeln fressen. Das führt dazu, dass die Pflanzen absterben und der Rasen braun wird.
Ebenrain Info-Mailings: Aktuelles zum Japankäfer
Mailing 1/24 vom 24. Juli 2024
Mailing 2/24 vom 07. August 2024
Mailing 3/24 vom 14. August 2024
Mailing 4/24 vom 28. August 2024
Mailing 5/24 vom 5. September 2024
Mailing 6/24 vom 18. September 2024
Erkennungsmerkmale

Die adulten Japankäfer sind 8 bis 12mm lang und gleichen dem Gartenlaubkäfer. P.japonica hat aber ein auffällig gold-grün schimmerndes Halsschild und fünf weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibes und zusätzlich zwei Büschel auf dem letzten, verhärteten Addominalsegment. Zudem sind sie durch ihr spezielles Alarmverhalten, das beim Annähern eines Feindes gezeigt wird, gut von ähnlichen Käfern unterscheidbar. Die Käfer sind vor allem bei warmem Wetter den Tag hindurch aktiv.
Meldung eines verdächtigen Käfers

Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein und melden Sie sich telefonisch bei der Japankäfer-Hotline / Tel +41 61 267 64 00.
Erneut wurde auch in diesem Jahr der schädliche Japankäfer im Kanton Basel-Landschaft in der Brügligerebene in Münchenstein entdeckt. Neu wurde der Käfer auch auf baselstädtischem Boden im Rankhof gefunden. Dank der raschen und engmaschigen Überwachung des Gebiets konnten die beiden Kantone BS und BL erste Massnahmen zur Tilgung in die Wege leiten. So wurde die Überwachung des gebietsfremden invasiven Schädlings stark intensiviert und erste Tilgungsmassnahmen veranlasst. Der Schädling kann sowohl im Larvenstadium als Engerling wie auch als adulter Käfer beträchtliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, in öffentlichen Grünflächen und in Hausgärten verursachen.
Massnahmen / Verfügung
1. Massnahmen im Befallsherd:
- Pflanzliches Kompostmaterial aus Anlagen, die nicht mit temperaturkontrollierten Fermentationsboxen und Endkompost-Siebanlagen ausgerüstet sind, darf nur inner-halb des Befallsherdes verwendet werden.
- Ab sofort bis zum 30. September 2024 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus dem Befallsherd hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
- auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder
- eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
- Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde im Be-fallsherd eingesetzt werden, dürfen diesen nur verlassen, wenn sie so gereinigt wor-den sind, dass kein Risiko der Verschleppung von Erde und Pflanzenrückständen mehr besteht.
- Die Verbringung der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30cm, aus dem Befallsherd hinaus ist verboten.
Für die Zeit vom 1. Oktober 2024 bis 31. Mai 2025 können auf Gesuch hin vom Eben-rain Ausnahmen bewilligt werden, wenn das Material zu einer Deponie geht, mit der Bedingung, dass in der Deponie das mit Japankäfer belastete Material mit mindes-tens 2 Metern unbelasteter Erde überdeckt und während des Transports alle Mass-nahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung von Popillia japonica Newman zu ver-meiden. - Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, aus dem Befallsherd hinaus ist nicht erlaubt. Der Ebenrain kann Ausnahmen bewilli-gen.
- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen ist ab sofort bis zum 30. September 2024 verboten.
2. Massnahmen in der Pufferzone:
- Ab sofort bis zum 30. September 2024 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
- auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder
- eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde
- Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 erfüllt sind.
3. Weitere Informationen in der Allgemeinverfügung:
Übersichtskarte

Fragen und Antworten
Warum sind die Massnahmen so wichtig?
Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat.
Was ist das Ziel der Massnahmen?
Ziel der Massnahmen ist die Tilgung des Japankäfers am Fundort in der Region Basel. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, aus denen im nächsten Frühling neue Käfer schlüpfen. Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von der Region Basel aus weiterverbreitet.
Welches sind die Wirtspflanzen des Japankäfers?
Der Japankäfer ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden.
Liste der Wirtspflanzen (Quelle: Julius-Kühn-Institut)
Wie funktionieren die Lockstofffallen?
Es handelt sich um Trichterfallen mit Lockstoffen, die adulte Japankäfer anlocken. Die Lockstoffe bestehen aus einem Sexuallockstoff (Pheromon), der nur die Männchen anzieht, und einem Frasslockstoff, der beide Geschlechter anzieht. Die Fallen werden während der Flugsaison eingesetzt. Diese dauert von ca. Anfang Juni bis Ende September. Die adulten Käfer rutschen über den Trichter in die Fallen und kommen nicht mehr frei. So kann bei der regelmässigen Leerung festgestellt werden, wie viele Japankäfer in der Umgebung vorkommen. Zusätzlich kann der Start der Flugsaison festgestellt werden.
Die Lockstoffe sollten nicht berührt werden, da sie bei einer Verunreinigung durch die Fette auf unserer Haut nicht mehr richtig funktionieren. Sie haben aber ansonsten keine Auswirkung auf Menschen und Tiere. Da der Lockstoff sehr spezifisch für den Japankäfer ist, werden ausserdem keine anderen Insekten bedroht.
Was nützt ein Bewässerungsverbot von Rasen/Grünflächen?
Feuchte Wiesen oder Rasen sind sehr attraktive Orte für die Eiablage durch die Weibchen. Die Larven können dort optimal ihren Lebenszyklus durchlaufen und sich zu adulten Käfern entwickeln. Durch den Stopp der Bewässerung wird die Anzahl an geeigneten Standorten für die Vermehrung des Japankäfers verringert und die Bedingungen für die Entwicklung der Larven erschwert.
Bedeutet ein Bewässerungsverbot, dass man im Garten gar nicht mehr giessen darf?
Ein Bewässerungsverbot betrifft Rasen- und Grünflächen (z.B. Rasen in Privatgärten, öffentliche Parks und Sportplätze). Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen – egal ob im Beet oder im Topf – bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen.
Was nützt ein Bewässerungsverbot, wenn es regnet?
Gelegentliche Regenfälle befeuchten den Boden nicht gleichermassen wie tägliches Rasenbewässern. Je feuchter der Boden, desto lieber haben ihn die Japankäferweibchen.
Werden Fadenwürmer eingesetzt?
Fadenwürmer, sogenannte Nematoden, sind winzig kleine Lebewesen, die als Nützlinge direkt im Boden wirken. Dort dringen sie in Japankäferlarven ein und sondern ein Bakterium ab, das diese abtötet. Japankäferlarven bilden sich ab Mitte August aus den im Boden abgelegten Eiern. Entsprechend kommt ein Einsatz von Fadenwürmern erst im Spätsommer in Frage. Es ist vorgesehen, öffentliche Grünflächen um die Befallsbereiche sowie den Rasen im Stadion St. Jakob mit Fadenwürmern zu behandeln.
Ist ein Insektizideinsatz geplant?
Aktuell ist nicht geplant, dass es zu einem Insektizideinsatz kommt. Die Lage wird laufend analysiert und mögliche Massnahmen den neuen Gegebenheiten angepasst.
Merkblatt Agroscope