Maiswurzelbohrer (Weibchen), Foto: Peter Baufeld, JKI
Der kantonale Pflanzenschutzdienst ist verantwortlich für den Vollzug der Gesetzgebung im Bereich Schutz der Umwelt und Kulturpflanzen vor gefährlichen Krankheitserregern, invasiven Schädlingen oder Neophyten. Entdeckungen meldepflichtiger Krankheiten, Schädlinge und Neophyten im Kantonsgebiet nimmt der kantonale Pflanzenschutzdienst entgegen und entscheidet - in Absprache mit Behörden und Fachstellen - über die zu treffenden Massnahmen.