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Sonderbewilligungen
Sonderbewilligungen
Nicht alle Pflanzenschutzmittel sind im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erlaubt. Der Einsatz solcher Pflanzenschutzmittel kann in gewissen Fällen trotzdem die optimale Lösung darstellen und vom kantonalen Pflanzenschutzdienst bewilligt werden. Ob ein Pflanzenschutzmittel einer Sonderbewilligung vom Kanton bedarf, ist im Dokument Bekämpfungsschwellen für die Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau im ÖLN von der AGRIDEA vermerkt.
Antrag für Sonderbewilligung
Zur Beantragung einer Sonderbewilligung bitte untenstehendes Formular ausfüllen und per E-Mail einsenden an: dz.ebenrain@bl.ch
Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung, Pflanzenschutzdienst, Ebenrainweg 27, 4450 Sissach