News
Öffentliche Planauflage - Baulinienplan für die Hauptstrasse, Parzelle Nr. 141
Der von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 9. Juli 2025 beschlossene Baulinienplan für die Hauptstrasse, Parzelle Nr. 141, in der Gemeinde Augst wird gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes während 30 Tagen,
vom 14. Juli 2025 bis 12. August 2025
in der Gemeindeverwaltung Augst öffentlich aufgelegt und kann dort während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Einsprachen zu diesem Baulinienplan sind bis spätestens 12. August 2025 schriftlich und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen.
Römerfest
Am Wochenende vom 30./31. August 2025 findet in der Römerstadt Augusta Raurica das alljährliche Römerfest statt.
Einwohnerinnen und Einwohner von Augst haben die Möglichkeit, in begrenzter Zahl Eintrittskarten zu einem ermässigten Preis von CHF 6.00 pro erwachsene Person (Jugendliche ab 6 bis 17 Jahren zu CHF 3.50) auf der Gemeindeverwaltung zu beziehen.
Die Eintrittskarten sind während den üblichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung erhältlich (unbenutzte Eintrittskarten werden nicht zurückerstattet).
Weitere Informationen erteilt die Römerstadt unter www.augustaraurica.ch oder telefonisch unter 061 552 22 22.
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst, welche gemäss §49 des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum unterstehen:
Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege – Konzessionsvertrag «Fernwärme» – Zivilschutzorganisation «Rhein» (Beitritt und Genehmigung der Statuten) – Kredit für die Werkleitungsarbeiten in der Rheinstrasse über CHF 760'000.- –.
Ein Zehntel der Stimmberechtigten (es sind 69 Unterschriften erforderlich) kann innert 30 Tagen seit der Beschlussfassung die Urnenabstimmung über diese Beschlüsse verlangen. Sofern das Referendum ergriffen wird, sind die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte einzuhalten.
Gemeinderat
Zukünftige Leitung der Gemeindeverwaltung
In einem umfassenden und breit abgestützten Rekrutierungsverfahren, unter Einbezug einer externen Fachperson, hat der Gemeinderat Melanie Mösch zur zukünftigen Gemeindeverwalterin von Augst gewählt.
Frau Mösch wohnt in Kaiseraugst, ist in Augst aufgewachsen und mit den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut. Sie bringt eine solide Ausbildung mit universitären Hochschulabschlüssen, fundierte berufliche Erfahrung sowie viel Motivation und frische Perspektiven mit.
Der Stellenantritt erfolgt per August 2025. In einer begleiteten Übergangsphase wird der bisherige Gemeindeverwalter Frau Mösch in die Verwaltungsabläufe einführen, bevor sie ab November 2025 offiziell die Leitung und Verantwortung der Gemeindeverwaltung übernimmt.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit Frau Mösch eine engagierte, kompetente und zukunftsorientierte Besetzung für die anstehenden Veränderungen und Herausforderungen, die unserer Gemeinde bevorstehen, gefunden zu haben. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen ihr bereits heute einen erfolgreichen Start.
Gemeinderat
Schwimmbad
Die Gemeinde Augst verbilligt die 11-er und Saisonabonnemente für das Schwimmbad Kaiseraugst für Augster Einwohnerinnen und Einwohner um die Hälfte. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Zugangssystem muss – wie bereits in früheren Jahren – für beide Karten am Schalter der Gemeindeverwaltung Augst eine unentgeltliche Wohnsitzbescheinigung bezogen werden, mit der beim Schwimmbad die vergünstigten Zutrittskarten gekauft werden können.
Gemeindeverwaltung
Minigolf Ergolz
Gemäss einer Vereinbarung mit dem Betreiber können Augster Einwohner und Einwohnerinnen gegen Vorlage eines Ausweises die Minigolfanlage zum halben Preis benützen.
Gemeindeverwaltung
Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden
Bäume und Sträucher dürfen nicht auf die Strasse hinausragen, weil sonst die Sicht beeinträchtigt wird, was zu Verkehrsunfällen führen kann. Zudem werden die Kehrichtabfuhr sowie die Strassenunterhalts- und Wischarbeiten wesentlich erschwert und es kann zu Schäden an den Fahrzeugen führen.
Überhängende Äste und Zweige müssen auf eine Höhe von 4.50 Meter über öffentlichen Strassen, bzw. 2.50 Meter über Trottoirs zurückgeschnitten werden. Sie dürfen die öffentliche Beleuchtung nicht beeinträchtigen und die Sicht auf Verkehrssignalisationen, Strassentafeln und Hausnummern nicht verdecken.
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückschnitt bis Ende Juli 2025 vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Zurückschneidens entstehen, die Grundeigentümer haftbar gemacht werden können.
Möchten Sie auch so lange wie möglich daheim wohnen?
Die Mehrheit der über 65-Jährigen möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben. Häuser und Wohnungen sind jedoch häufig nicht an die Bedürfnisse im fortgeschrittenen Lebensalter angepasst. Oft sind Hindernisse vorhanden, die die Selbständigkeit der Menschen im Alter einschränken und ihre Sicherheit gefährden können.
Seit Beginn dieses Jahres ist im Wohnbauförderungsgesetz festgeschrieben, dass der Kanton Basel-Landschaft altersgerechte Umbauten von bestehendem Wohnraum fördern kann. Menschen im AHV-Alter können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beiträge für altersgerechte Umbaumassnahmen beantragen.
Es geht darum, alltägliche Aktivitäten zu erleichtern und Gefahrenquellen zu beseitigen. Zum Beispiel: Zugang zum Wohnraum (Stufen, Treppen), sanitäre Einrichtungen (Toilette, Badewanne, Dusche).
Information und unentgeltliche Beratung: www.procap.ch/altersgerecht-baselland
Daniela Berger, Fachstelle für Altersfragen Pratteln – Augst - Giebenach
GAF Kehrichtentsorgung
Die Bereitstellung von Hauskehricht hat frühestens am Vorabend und spätestens bis 7.00 Uhr des Abfuhrtages zu erfolgen.
Der Gemeindeverband Abfallbewirtschaftung Unteres Fricktal (GAF) empfiehlt zur Vermeidung aufgepickter oder aufgerissener Kehrichtsäcke die Verwendung von schwarzen Containern. Damit kann sowohl nach Gewicht (registrierte Container) oder durch das Anbringen der üblichen GAF-Vignetten auf den Kehrichtsäcken, die anschliessend im Container am Strassenrand deponiert werden, entsorgt werden.
GAF