Schulferien
Die Regelung der Schulferien gilt für die Volksschulen, Musikschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein. Sie beruht auf Entscheiden des Regierungsrats gemäss § 87 Buchstabe d des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft.