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Aktuelle Mitteilungen Hersberg
30.07.2025
Rücktritt im Gemeinderat – Ersatzwahl am 26. Oktober 2025
Frau Sabine Welte hat ihren Rücktritt als Mitglied des Gemeinderats mit sofortiger Wirkung erklärt. Der Gemeinderat nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und dankt Frau Welte für ihren Einsatz und ihre geleistete Arbeit zum Wohle der Gemeinde, insbesondere in ihrer Funktion als Präsidentin der Sozialhilfebehörde.
Die Ersatzwahl erfolgt im Rahmen der ordentlichen kommunalen Wahltermine. Der erste Wahlgang wurde auf Sonntag, 26. Oktober 2025 festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 30. November 2025 stattfinden.
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, sich über die Aufgaben und Erwartungen an ein Gemeinderatsmandat zu informieren. Für weiterführende Auskünfte steht Gemeindepräsident Pascal Wiget (pascal.wiget@hersberg.ch) gerne zur Verfügung.
Schriftliche Kandidaturen sind an die Gemeindeverwaltung Arisdorf (gemeindeverwaltung@arisdorf.ch) zu richten. Beilagen für die Wahlunterlagen des ersten Wahlgangs (z. B. Flyer, Portraits) können bis spätestens 10. September 2025 eingereicht werden.
Der Gemeinderat Hersberg
22.07.2025
Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Juli 2025
Der Gemeinderat hat das Baugesuch für die Parzelle 298 genehmigt.
Das Reglement über die Wahrung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wurde zu Handen der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. September verabschiedet.
21.05.2025
Information zu Messflügen und Übung im Mai / Juni 2025
Im Auftrag des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) führt vom 27. bis 28. Mai 2025 die Nationale Alarmzentrale (NAZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS aeroradiometrische Messflüge in der Umgebung der Kernkraftwerke Mühleberg (BE) und Gösgen (SO) durch. Dabei wird ein Helikopter der Schweizer Luftwaffe in etwa 90 Metern Höhe fliegen, um Radioaktivität aus der Luft zu messen. Die Flüge finden tagsüber statt, zwischen 08.00 und 17.00 Uhr, mit einer Pause von 12.00 bis 13.30 Uhr.
Vom 2. bis 6. Juni 2025 folgt eine internationale Übung zur aeroradiometrischen Messung, an der Teams aus mehreren Ländern teilnehmen. Diese Übung umfasst Messungen in verschiedenen Regionen auf der Fläche zwischen Liestal (BL), Brugg (AG), Muri (AG), Huttwil (BE) und Breitenbach (SO). Die zu Übungszwecken platzierten radioaktiven Quellen werden von geschultem Personal überwacht und stellen weder für die Bevölkerung noch für die Umwelt eine Gefahr dar. Ein Kurzbericht mit den Messresultaten wird im Anschluss an die Übung ebenfalls auf der NAZ-Website veröffentlicht.
Weitere Informationen und eventuelle Änderungen des Flugplans finden Sie auf der Website der NAZ: www.naz.ch.
Bei Fragen steht Ihnen die NAZ gerne zur Verfügung.
Nationale Alarmzentrale NAZ
Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
21.05.2025
Kanalsanierung Schulweg
Im Auftrag der Gemeinde Hersberg, werden zwischen 16. Juni 2025 und 30. Juni 2025 Teile der Gemeindekanalisation am Schulweg saniert.
Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem Flyer.
15.05.2025

Fahrplananhörung 2026
Vom 23. Mai bis 9. Juni 2025 werden die Entwürfe der Fahrpläne 2026 (gültig ab 14. Dezember 2025) im Internet publiziert auf öv-info.ch.
Während der Publikationsfrist haben Sie die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese können Sie über ein Online-Formular auf der erwähnten Seite erfassen.
Anschliessend überprüft der Kanton die Stellungnahmen zusammen mit den Transportunternehmen hinsichtlich Zweckmässigkeit, Machbarkeit und Finanzierbarkeit. Je nach Ergebnis werden die Fahrpläne überarbeitet.
Wir danken Ihnen für die Mitarbeit für einen attraktiven öffentlichen Verkehr in unserer Region.
24.04.2025
Information zur Sperrung des Feldwegs
Der Gemeinderat Hersberg informiert, dass der Feldweg (siehe Situationsplan) ab sofort gesperrt wird. Grund dafür ist die wiederholte Missachtung des bestehenden Fahrverbots. Seit der Verlegung der Baustelle an der Dorfstrasse wird der Weg vermehrt als unerlaubte Abkürzung genutzt.
Die Sperrung bleibt voraussichtlich bis zum Abschluss der Bauarbeiten an der Dorfstrasse bestehen.
Wir erinnern daran, dass der Feldweg gemäss geltender Verkehrsregelung ausschliesslich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.
Wir danken für Ihr Verständnis und bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die Vorschriften weiterhin einzuhalten – auch im Sinne der Sicherheit und Fairness gegenüber allen.
Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 22. April 2025
Beim Bündtenhagweg wurde festgestellt, dass diverse Grenzpunkte fehlerhaft oder nicht vorhanden sind. Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Grenzpunkte zur Strassenparzelle wieder hergestellt werden.
Die Kanalsanierung am Schulweg wurde besprochen und der Auftrag erteilt.
Aufgrund der Baustelle an der Hauptstrasse wird dieses Jahr der Maibaum nicht aufgestellt.
09.04.2025

Wettbewerb: 80 Jahre Gemeindewappen
30.03.2025
Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit
Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld. Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.
Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen insbesondere während der Dämmerung und in der Nacht möglichst verzichtet werden. Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz: Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass einige Hundehalter und -halterinnen ihre Hunde trotzdem in der Nähe des Waldrandes freilaufen lassen. Dies führt zu einer Gefährdung der Wildtiere (oftmals Rehe), da sich diese gelegentlich ausserhalb des Waldes bewegen
Sehr oft handelt es sich dabei um auswärtige Personen, welche sich nicht an die Vorschriften halten. Die überwiegende Mehrheit der Hundebesitzer und -besitzerinnen ist aber verantwortungsvoll und hält sich an diese Bestimmung.
Die Waldbesucher und -besucherinnen werden deshalb gebeten, auf den Wegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass Kulturland zu schonen ist und Hundekot auf fremdem Areal aufgenommen werden muss.
Vielen lieben Dank für die Unterstützung und die Mithilfe.
27.02.2025
Durchgang gesperrt, Umleitung Fussgänger
Ab nächster Woche (während den Sport- und Fasnachtsferien) wird die komplette Fundationsschicht sprich Kieskoffer im rotmarkierten Baustellenbereich ersetzt. Es wird eine entsprechende Umleitung für die Fussgänger eingerichtet.
Umleitung (PDF)
Wir danken der Bevölkerung und den Direktbetroffenen für ihr Verständnis.
Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2025
Der Gemeinderat hat das Baugesuch «Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor ohne Änderung an der Mobilfunkanlage, Parzelle 289, Swisscom» behandelt.
Die Lancierung der Gemeindeinitiative «für eine faire Beteiligung aller Kantone an der Universität Basel» wurde im Gemeinderat diskutiert.
Die Kanalisationssanierung am Schulweg wurde im Gemeinderat behandelt.
Der Gemeinderat informiert, dass die erste Lesung der Statuten des geplanten Zweckverbandes der «Alters- und Pflegeregion Liestal» stattgefunden hat.
Am Kombibau wurden Schäden an der Fassade festgestellt und der Gemeinderat prüft das weitere Vorgehen
03.02.2025
Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte:
- Berufslehren;
- Fachhochschulen;
- Fachschulen;
- Höhere Fachschulen;
- Maturitätsschulen;
- Schulen für Allgemeinbildung;
- Universitäten;
- Vollzeitberufsschulen.
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
- Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz.
Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und Personen mit EU-/EFTA-Bürgerrecht (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite https://stipendien.bl.ch oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99).
Bewerbung / Formulare
Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. «Eingabefristen») der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Im Jahr 2025 wird neu zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Gesuchseinreichung geschaffen werden, um die Antragstellung noch einfacher zu gestalten. Die Einführung wird separat publiziert.
Beilagen
Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die Sozialversicherungsnummer anzugeben.
Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung.
Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.
Eingabefristen
Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgelegt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist:
- Auf den 28.02.2025 haben Gesuche für das Lehrjahr 2024/25 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2024 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben.
- Auf den 30.04.2025 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2025 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
- Auf den 31.08.2025 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2025 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
- Auf den 31.10.2025 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2025 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
- Auf den 28.02.2026 haben Gesuche für das Lehrjahr 2025/26 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2025 antreten werden.
Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.
Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen
Da die Prüfung der Stipendienberechnung pro Ausbildungsjahr vorgenommen wird, müssen auch Personen, die im Vorjahr einen Ausbildungsbeitrag zugesprochen erhalten haben, ein Erneuerungsgesuch stellen; es besteht kein Automatismus.
Auskünfte und weitere Informationen
Für Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefonnummer: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Ausbildungsbeiträgen des Kantons Basel-Landschaft finden Sie im Internet unter: https://stipendien.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch.
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Berufsbildung
Mittelschulen und Hochschulen
Ausbildungsbeiträge
27.01.2025
Entsorgung Astmaterial
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Seit einiger Zeit bietet die Gemeinde die Möglichkeit Baumschnittholz beim Festplatz zu deponieren. Dieses wird von der Firma Kym Bennwil jeweils kostenlos abgeholt und weiterverarbeitet.
Damit diese Aktion weitergeführt werden kann, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
- Baumschnittholz darf ab sofort bis am 31. März 2025 deponiert werden.
- Ausschliesslich Astmaterial von Laubbäumen oder Waldrandschnitt wird gehäckselt.
- Es darf kein Gras, Laub, Kleinmaterial aus dem Garten, Wurzelholz, Schnittmaterial von Thujahecken oder ähnliches (Immergrün) deponiert werden.
- Deponieren Sie das Material nur auf der Hangseite des Platzes.
Besten Dank für Ihre Kooperation.
Waldchef und Gemeinderat
22.01.2025
Planauflage: Bau- und Strassenlinienplan, Mutation Im Boden
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 10.12.2024 hat die nachfolgenden Planungsdokumente beschlossen: Bau- und Strassenlinienplan, Mutation im Boden.
Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 23.01.2025 bis 21.02.2025 statt.
Die Unterlagen können während den üblichen Schalterstunden (Mo. 10.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 18.30 Uhr; Di. 10.00 - 12.00 Uhr, 16.00 – 17.00 Uhr; Mi. 10.00 – 12.00 Uhr; Do. 10.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 17.00 Uhr; Fr. 10.00 - 13.00 Uhr) auf der Gemeindeverwaltung Arisdorf eingesehen werden.
Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch hier untenstehend abrufbar. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Dossier.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.
Der Gemeinderat
22.01.2025
Planauflage: Bau- und Strassenlinienplan, Mutation Im Boden
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 10.12.2024 hat die nachfolgenden Planungsdokumente beschlossen: Bau- und Strassenlinienplan, Mutation im Boden.
Die Planauflage gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) findet vom 23.01.2025 bis 21.02.2025 statt.
Die Unterlagen können während den üblichen Schalterstunden (Mo. 10.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 18.30 Uhr; Di. 10.00 - 12.00 Uhr, 16.00 – 17.00 Uhr; Mi. 10.00 – 12.00 Uhr; Do. 10.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 17.00 Uhr; Fr. 10.00 - 13.00 Uhr) auf der Gemeindeverwaltung Arisdorf eingesehen werden.
Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch hier untenstehend abrufbar. Verbindlich ist jedoch das in der Gemeindeverwaltung aufliegende Dossier.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.
Der Gemeinderat
13.01.2025
Sirenentest 5. Februar 2025
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft nicht nur der Sirenen des „Allgemeinen Alarms“, sondern auch jener des „Wasseralarms“ getestet.
Für die Zivilschutzorganisation Argantia ist das der erste Sirenentest in der neuen Formation. An diesem Tag wird unser Führungsunterstützungszug in der Region unterwegs sein, Hörbarkeitsproben durchführen und die Dokumentation der einzelnen Sirenen kontrollieren und gegebenenfalls anpassen. Weiter wird auch eine neu beschaffte mobile Sirene auf Herz und Nieren getestet.
Bei Fragen zu unserer Organisation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alle Informationen dazu finden Sie unter www.argantia.ch.
12.12.2024
Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2024
Der Gemeinderat informiert aufgrund von Anfragen an der Einwohnergemeindeversammlung vom 24.09.2024 bezüglich der Parkplätze beim Gemeindehaus, dass diese weiterhin nicht öffentlich sind.
Wir machen die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass auf dem Fussweg auf der Parzelle 147 kein Winterdienst gemacht wird.
Gerne erinnern wir Sie, dass Sie Holz bestellen können. Das Bestellformular befindet sich hier oder kann bei der Verwaltung angefordert werden.
Der Gemeinderat hatte einen offenen Austausch mit der WSU. Sämtliche Fragen konnten geklärt werden.
03.12.2024
Erneuerung Haupt- und Dorfstrasse Hersberg - Infoflyer Nr. 4: Bauetappe 4
Die Bauarbeiten der ersten Bauetappe an der Hauptstrasse in Hersberg schreiten planmässig voran.
Weitere Informationen bezüglich der Baustelle finden Sie in folgendem Flyer
06.10.2023
Spielplatz Hersberg
Hundeverbot
Es gibt verschiedene Gründe, warum Hunde auf Spielplätzen verboten sind, insbesondere in Bezug auf Hundekot.
Erstens kann Hundekot eine Gesundheitsgefahr darstellen, insbesondere für Kinder, die auf Spielplätzen spielen. Hundekot kann verschiedene Krankheitserreger enthalten, die zu Magen-Darm-Erkrankungen führen können. Kinder haben oft die Gewohnheit, Dinge in den Mund zu nehmen, und könnten versehentlich mit Hundekot in Kontakt kommen.
Zweitens kann Hundekot auch zu einer Verschmutzung des Spielplatzes führen. Niemand möchte auf Hundekot treten. Dies kann den Spaß am Spielen beeinträchtigen und den Spielplatz unattraktiv machen.
Drittens kann Hundekot auch zu Geruchsbelästigungen führen. Der Geruch von Hundekot kann unangenehm sein und den Aufenthalt auf dem Spielplatz ungemütlich machen. Aus diesen Gründen gilt auf dem Spielplatz ein Hundeverbot.
Dies ist auch im Hundereglement §4 Abs. 2 geregelt. Es ist wichtig, dass Hundebesitzer diese Regeln respektieren und ihre Hunde an geeigneten Orten ausführen, um die Sicherheit und Sauberkeit der Spielplätze zu gewährleisten.
Sandkastenabdeckung
Leider wurde vermehrt festgestellt, dass der Sandkasten nach Gebrauch nicht wieder zugedeckt wurde. Die Abdeckung dient dazu vor Verschmutzungen wie Tierkot, Laub und anderem Schmutz zu schützen und den Sand sauber zu halten.
Der Gemeinderat Hersberg dank für die Einhaltung der Regel und das ordnungsgemässe Zudecken des Sandkastens.