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Ausbildungsbeiträge

Kontakt

Rosenstrasse 25 4410 Liestal Schweiz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Samstag bis Sonntag
freier Tag

Weitere Stipendienmöglichkeiten

Über uns

Die Abteilung Ausbildungsbeiträge ist Teil der Hauptabteilung Berufsbildung (HA BB). Die Mitarbeitenden der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge beantworten Fragen zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen, bearbeiten Gesuche und sind verantwortlich für die prompte Auszahlung. Mit Stipendien und Ausbildungsdarlehen unterstützen wir gemäss den gesetzlichen Vorgaben Jugendliche und Erwachsene mit beschränkten finanziellen Mitteln bei anerkannten Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit.

Aufgabenbereiche

Was sind Ausbildungsbeiträge?
Mit Ausbildungsbeiträgen sind sowohl Stipendien wie auch Ausbildungsdarlehen gemeint:

  • Stipendien werden einmalig oder wiederkehrend zugesprochen. Sie müssen beim regulären Abschluss der Ausbildung, für die sie gewährt wurden, nicht zurückbezahlt werden.
  • Ausbildungsdarlehen werden einmalig oder wiederkehrend zugesprochen und müssen nach Abschluss der Ausbildung verzinst und zurückbezahlt werden müssen. Sie können ergänzend zu Stipendien oder anstelle von Stipendien gewährt werden. Sie sind nicht möglich für Berufslehren und für Maturitäts- oder andere allgemeinbildende Schulen.

Welche Ausbildungen werden unterstützt?
Beiträge werden für Ausbildungen auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe gewährt:

  • Berufslehren auf Stufe Fähigkeitszeugnis, Berufsattest und Berufsmaturität
  • Maturitätsschulen
  • allgemeinbildende Schulen
  • Vollzeitberufsschulen
  • Fachschulen
  • Höhere Fachschulen
  • Fachhochschulen
  • Universitäten

Die Ausbildungsstätte muss vom Bund oder vom Kanton anerkannt sein.

Gesetzliche Grundlagen

Dieter Thommen Leiter Ausbildungsbeiträge