Ausbildungsbeiträge
Über uns
Die Abteilung Ausbildungsbeiträge ist Teil der Hauptabteilung Berufsbildung (HA BB). Die Mitarbeitenden der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge beantworten Fragen zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen, bearbeiten Gesuche und sind verantwortlich für die prompte Auszahlung. Mit Stipendien und Ausbildungsdarlehen unterstützen wir gemäss den gesetzlichen Vorgaben Jugendliche und Erwachsene mit beschränkten finanziellen Mitteln bei anerkannten Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit.
Aufgabenbereiche
Was sind Ausbildungsbeiträge?
Mit Ausbildungsbeiträgen sind sowohl Stipendien als auch Ausbildungsdarlehen gemeint:
- Stipendien werden einmalig oder wiederkehrend zugesprochen. Sie müssen beim regulären Abschluss der Ausbildung, für die sie gewährt wurden, nicht zurückbezahlt werden.
- Ausbildungsdarlehen werden einmalig oder wiederkehrend zugesprochen und müssen nach Abschluss der Ausbildung verzinst und zurückbezahlt werden müssen. Sie können ergänzend zu Stipendien oder anstelle von Stipendien gewährt werden. Sie sind nicht möglich für Berufslehren und für Maturitäts- oder andere allgemeinbildende Schulen.
Welche Ausbildungen werden unterstützt?
Beiträge werden für Ausbildungen auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe gewährt:
- Berufslehren auf Stufe Fähigkeitszeugnis, Berufsattest und Berufsmaturität
- Maturitätsschulen
- allgemeinbildende Schulen
- Vollzeitberufsschulen
- Fachschulen
- Höhere Fachschulen
- Fachhochschulen
- Universitäten
Die Ausbildungsstätte muss vom Bund oder vom Kanton anerkannt sein.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz über Ausbildungsbeiträge (SGS 365)
- Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (SGS 365.11)
- Richtlinien der Kommission für Ausbildungsbeiträge