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Todesfall
Für die Gemeinde Maisprach gelten zusätzlich zu den im Friedhofreglement zu Bestattung, Abdankung, Sarg usw. aufgeführten Angaben folgende Regelungen:
Grabart
Für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Maisprach stehen folgende Grabstätten zur Verfügung:
- Reihengräber (20 Jahre)
- Kindergräber bis 12 Jahre (20 Jahre)
- Urnengräber (20 Jahre)
Gebühren / Kosten
Alle Verstorbenen, welche beim Ableben in Maisprach ihren gesetzlichen Wohnsitz hatten, werden unentgeltlich bestattet.
Die unentgeltliche Bestattung umfasst:
- den Transport des/der Verstorbenen vom Trauerhaus auf den Friedhof
- die Aufbahrung im Aufbahrungsraum
- die Kosten der Kremation ohne Transport
- die Überlassung eines Erd- oder Urnengrabes
- die Benützung der Kriche für die Abdankungsfeier
- das Ausheben und Wiedereinfüllen des Grabes
- ein einfaches Grabkreuz mit dem Namen des/der Verstorbenen
- die ordentliche Verrichtung der mit der Bestattung beauftragten Beamten und des Hilfspersonals der Gemeinde
- die amtlichen Bekanntmachungen
Kosten für Hinterbliebene
Den Hinterbliebenen können im Zusammenhang mit der Bestattung in Maisprach folgende Kosten entstehen:
- Transportkosten (von Sterbeort / Krematorium / Friedhof)
- Sarg / Leichengewand - Grabmalkosten
- Grabunterhaltskosten
Die Leistungen des Bestattungsinstitutes werden direkt in Rechnung gestellt.
Bestattungs- und Friedhofreglement
Adressen
Öffentliche Verwaltung
Gemeindeverwaltung Maisprach
Zeiningerstrasse 1
Tel. 061 841 14 46
Fax 061 841 12 81
gemeindeverwaltung@maisprach.ch
Notfallnummer: 079 292 67 18
AHV Ausgleichskasse Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
Tel. 061 425 25 25
Bestattungsinstitute
Bernhard Sutter
Rheinfelderstrasse 28
4450 Sissach
Tel. 061 971 46 43
Kirchen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Sekretariat
Tel. +41 61 843 71 22
Römisch-katholische Kirchgemeinde
Brühlgasse 7
4460 Gelterkinden
Tel. 061 981 45 85