Zur Beachtung: Die ausgefüllte Vermögensdeklarationen mit allen notwendigen Belegen per Todestag ist dem Erbschaftsamt auf dem Postweg einzureichen. Ebenso können Annahmen und Ausschlagungen nur im Original per Post angenommen werden.
Eine Einreichung per Mail ist nicht möglich. Besten Dank für Ihr Verständnis.
Über uns
Das Erbschaftamt ist Depotstelle für Testamente und Erbverträge. Im Todesfall ermittelt es die Erben, eröffnet diesen die vorgefundenen letztwilligen Verfügungen und führt die gesetzlichen oder beantragten Sicherungsmassnahmen durch.
Das Erbschaftsamt nimmt in jedem Todesfall ein (Steuer-)Inventar über das Nachlassvermögen auf, bilanziert die Aktiven und Passiven und ermittelt die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche der beteiligten Erbinnen und Erben.
Es führt Protokoll über allfällige Ausschlagungen einer Erbschaft und stellt – im Fall der Annahme der Erbschaft - die Erbbescheinigung aus, mit der die Erbinnen und Erben über das Nachlassvermögen verfügen können.