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Bauwesen
Für Bauvorhaben in der Bauzone gelten die kantonalen Bauvorschriften und die Zonenvorschriften der Gemeinde. Die Zonenvorschriften Dorfkern (Zonenreglement und Zonenplan) können Sie bei den Gemeindereglementen einsehen und herunterladen; ebenso das Baureglement mit dazugehörigem Zonenplan. Selbstverständlich können Sie diese Dokumente auch auf der Gemeindeverwaltung einsehen oder in Kopie beziehen.
Formulare für ordentliche Baugesuche gemäss § 120 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes können Sie direkt von der homepage des Kantons - Bauinspektorat BL (Adresse siehe oben) herunterladen oder beim kantonalen Bauinspektorat, Abt. Laufen.
Kleinbaugesuch
Ein Formular Kleinbaugesuch für Kleinbauten gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz können Sie herunterladen, ausfüllen und unterzeichnet dem Gemeinderat Nenzlingen zur Prüfung zustellen.
Situationspläne für Bauvorhaben sind bei der Jermann Ingenieure + Geometer AG (Schlossgasse 2, 4222 Zwingen, 061 765 97 97) erhältlich.
Die Formulare für Wasser- und Kanalisationsanschlussgesuche sind bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen und bei der Gemeinde mit den notwendigen Planunterlagen einzureichen. Die Formulare stehen auch auf unserer Webseite zum Download bereit.
Elektrizitätsanschluss: Das Formular für den Elektrizitätsanschluss ist bei den Bernischen Kraftwerken BKW, Regionaldirektion Delémont, Rue Emile-Boéchat 83, 2800 Delémont zu erhältlich (032 421 33 33).
Fernsehanschluss: Bitte wenden Sie sich an die Firma GGS Netz AG (062 530 40 50, info@ggsnet.ch).
Für weitere Auskünfte zum Bereich Bauwesen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Kompetenzzentrums Bau Laufentaler Gemeinden (KBLG) gerne zur Verfügung (Oliver Standke, 061 756 99 07, oliver.standke@duggingen.ch; Thomas Hägeli, 061 756 99 05, thomas.haegeli@duggingen.ch).