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Bauwesen
Bauvorhaben, Baubewilligungen
- Für Bauvorhaben in der Wohnzone gelten die kantonalen Bauvorschriften
(vgl. dazu "Gesetzliche Grundlagen" auf der Seite des Bauinspektorates BL). - Formulare für Baubewilligungen können beim Bauinspektorat BL heruntergeladen werden.
- Situationspläne für Bauvorhaben sind bei Jermann AG, Sissach zu bestellen.
›› Zonenplan Siedlung
›› Zonenreglement Siedlung
›› Zonenreglement Landschaft
Strassen
›› Strassennetzplan
›› Bau- und Strassenlinienplan Parzelle 618
›› Strassenreglement
Satellitenanlagen
Für Satellitenanlagen muss beim Gemeinderat ein Gesuch eingereicht werden. Legen Sie dem Gesuch einen Situationsplan sowie eine Fassadenansicht jener Seite bei, an der der Satellitenempfänger zu hängen kommt.
Kranstellen
Für das Kranstellen muss beim Gemeinderat ein Gesuch eingereicht werden. Legen Sie dem Gesuch einen Situationsplan mit eingezeichnetem Stehplatz des Krans bei.
Formulare
Die folgenden Formulare finden Sie unter Formulare
›› Aufgrabungsgesuch
›› Kanalisationsbegehren
›› Wasseranschluss
Kleinbaugesuche
Gesuche für Kleinbauten bis 12 m2 Grundfläche und einer maximalen Gebäudehöhe von 2,5 m können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder online ausgefüllt werden.
›› Formular
Grenzabstände
Merkblatt Grenzabstände
Kanalisationsanschluss
Die Unterlagen mit dem dazugehörigen Formular (siehe unter Formulare) für den Kanalisationsanschluss sind bei der Ingenieurfirma Aegerter&Bosshardt einzureichen.
Frischwasseranschluss
Die Unterlagen mit dem dazugehörigen Formular (siehe unter Formulare) für den Frischwasseranschluss sind bei der Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach und Umgebung, c/o Gemeindeverwaltung Sissach, 4450 Sissach, einzureichen.
Strassen
Für Aufgrabungen von Strassen ist mind. zwei Wochen vor Ereignisdatum ein schriftliches Gesuch (siehe unter Formulare) beim Gemeinderat Nusshof einzureichen.
Strassensperrungen oder massive Strassenbehinderungen
müssen mind. 2 Wochen vor Ereignisdatum durch den Bauherrn beim Gemeinderat Nusshof, unter Angabe der Dauer der Behinderung, schriftlich gemeldet werden. Ebenso ist der Bauherr angehalten, die Anwohner entsprechend vorher (mind. 1 Woche) zu informieren.