- Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung
- Landwirtschaft
- Direktzahlungen und Beiträge
- Biodiversitätsförderung (BFF) und Vernetzung
- Extensiv genutzte Wiesen
Extensiv genutzte Wiesen

Beschreibung:
Extensiv genutzte Wiesen werden nicht gedüngt. Je nach Standort beherbergen diese Lebensräume häufigere (Margeriten, Habermark) bis seltene Blütenpflanzen (Orchideen, Enziane).Die Flächen sind relativ nährstoffarm, dadurch wächst das Gras nur lückig und lässt Platz für Blumen und Wiesenkräuter. Schmetterlinge, Heuschrecken wiederum benötigen die Blumen als Nahrungspflanze oder um ihre Eier darauf abzulegen.
Extensiv genutzte Wiesen sollten erst nach dem Abblühen der wichtigsten Pflanzen gemäht werden, damit die Vielfalt erhalten bleibt oder sogar noch anwachsen kann. Der früheste Schnitttermin ist heute gesetzlich festgelegt um garantieren zu können, dass die Pflanzen und Insekten ihre Fortpflanzungszyklen abschliessen können.
Bedrohung:
Nährstoffarme Standorte sind von der Intensivierung bedroht. Werden magere Wiesen gedüngt um den Ertrag zu steigern, sinkt die Artenvielfalt. Durch Düngergaben und häufige Mahd werden konkurrenzstarke Gräser gestärkt. Die Pflanzen mit einem langsameren Wachstum und höheren Wärme- und Lichtbedarf werden dann durch diese Gräser verdrängt.
Auch die Nutzungsaufgabe stellt eine Bedrohung für die mageren Flächen dar. Werden sie nicht jedes Jahr gemäht, drohen sie sehr schnell zu verbuschen und werden schliesslich zu Wald. Dieser natürliche Prozess führt langfristig ebenfalls zum Verschwinden der typischen Wiesepflanzen und zu einer Abnahme der Artenvielfalt.
Bundesrichtlinien:
Es darf kein Dünger ausgebracht werden.
Frühester Schnittzeitpunkt ist im Talgebiet der 15.Juni, in den Bergzonen 1+2 der 1.Juli, in den Bergzonen 3+4 der 15.Juli.
Beweidung der Fläche ist erst im Herbst erlaubt. (1.9 - 30.11)
Bedingungen für einen kantonalen Vertrag:
Pflanzenzusammensetzung entspricht einem Mindeststandard. Diese wird von Mitarbeiterinnen des Kantons erhoben und entspricht den Anforderungen des Bundes für die QII- Beiträge. In Einzelfällen können auch Verträge abgeschlossen werden, wenn die QII- Bedingungen nicht erfüllt sind. In diesem Falle werden aber weitere Massnahmen vereinbart.
Herbstweide wird vertraglich geregelt und ist höchstens vom 15.9 - 30.10 möglich.
Mögliche weitere Bewirtschaftungsauflagen:
- 10% stehen lassen: Die Wiese wird nicht komplett gemäht, es bleiben jeweils 10% der Fläche ungenutzt. In diesen Rückzugsstreifen überleben Insekten die Mahd und können danach die Fläche wieder besiedeln. Auch spätblühende Pflanzen können so Samen bilden und sich wieder ausbreiten.
- Verzicht auf Herbstweide: Die Fläche darf auch im Herbst nicht beweidet werden. Dies schont trittempfindliche Arten und senkt den Nährstoffeintrag. Es ist sicherzustellen, dass der Bestand nicht zu hoch in den Winter geht. Möglicherweise ist eine Herbstmahd notwendig.
- Mahd mit Motor-Balkenmäher: Die Fläche wird mit einem schonenden Motormäher geschnitten. Dies reduziert die Gefährdung für Insekten bei der Mahd getötet zu werden. Balkenmähwerke an Traktoren oder 2-Achs-Mäher erhalten diesen Bonus nicht. Insekten sind nicht nur durch die Mähwerke gefährdet, sondern das Überfahren der Fläche mit grösseren Geräten löst bereits eine hohe Sterblichkeit aus. Durch diesen Bonus soll eine möglichst schonende Bearbeitung der Fläche, zumindest bei der Mahd, honoriert werden.
- Büsche und Strukturen: Strauchgruppen, Steinhaufen und weitere Strukturen sind eine wertvolle Ergänzung im Lebensraum von Vögeln, Reptilien und anderen Tieren. Dieser Bonus soll den Mehraufwand abgelten, welche durch solche Strukturen entsteht.
- Stilllegung Ackerland: Auf Ackerland angelegte artenreiche Blumenwiesen stellen oft Oasen in sehr ausgeräumten Landschaften dar und dienen der Vernetzung. Dieser Bonus soll Anreize bieten um auf Einzelflächen im Ackerland auf hohe Erträge zu verzichten.