Mit Direktzahlungen und Beiträgen werden die von der Landwirtschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Art. 104 Bundesverfassung sowie besondere ökologische Leistungen abgegolten. Die nachfolgende Abbildung zeigt das Konzept und den Aufbau des Direktzahlungssystems des Bundes.
Das Ressort Direktzahlungen des Ebenrain-Zentrums für Landwirtschaft, Natur und Ernährung organisiert die Ausrichtung der Direktzahlungen und Beiträge im Kanton BL sowie für den Kanton BS.