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Hecken und Ufergehölze

Beitrag
Hecken ohne BDB- Beiträge (Code 857): 20.- / a
Hecken mit QI- Beiträgen (Code 852): 5.- / a
Hecken mit QII- Beiträgen (mit kantonalem Vertrag): 15.- / a
Bedingungen
- Hecken und Ufergehölze sind mindestens 1m breit und 10m lang.
- Sie bestehen aus einheimischen Sträuchern.
- Hecken und Ufergehölze werden regelmässig und Abschnittsweise auf den Stock gesetzt oder zurückgeschnitten. Einmal in 8 Jahren sollen die Gehölze ganz durchgepflegt sein.
- Ziel ist eine verbuschte Hecke, welche nicht zu hoch wird. Einzelne grosse Bäume sind erwünscht.
Beschreibung
Hecken sind lineare Elemente, welche die Landschaft stark strukturieren. Häufig folgen sie dem Gelände, oder dienen als Abgrenzung zu Nachbargrundstücken. Ufergehölze folgen dem Lauf eines Gewässers.
Durch die natürliche Linienführung wirken Hecken und Ufergehölze in die Landschaft eingebettet und zeichnen das Gelände nach.