Bei der Neuausrichtung der Direktzahlungen (AP14-17) wurde eine neue Beitragsart eingeführt, die Landschaftsqualitätsbeiträge. Diese sollen spezifische Leistungen zur Förderung einer typischen Kulturlandschaft abgelten. In Vergangenheit konnten nur Leistungen honoriert werden, welche ökologisch begründet waren. Doch ist die Landschaft als Identitätsstifter und Aushängeschild durchaus schützenswert, ohne dass eine ökologische Begründung dafür entwickelt werden muss. Obwohl die Themen Naturschutz und Landschaftsschutz sehr nah beisammen liegen, können durchaus auch Objekte mit nur kleinem naturschützerischem Wert für die Landschaft prägend sein. Ein Beispiel dafür sind Hecken mit nur wenigen verschiedenen Straucharten. In der Landschaft ist die Vielfalt an verschiedenen Sträuchern kein entscheidendes Merkmal, für die Biodiversität (=Artenvielfalt) jedoch schon. Mit der neuen Beitragsart gibt es nun die Möglichkeit, diese landschaftsrelevanten Objekte auf Landwirtschaftsland mit Beiträgen zu fördern.
Die Baselbieter Landschaft ist über weite Teile stark durch den Anbau von Hochstammobst geprägt. Diese Anbauform hat ihre marktwirtschaftliche Bedeutung von früher eingebüsst. Landschaftlich sind Bäume nach wie vor im Vordergrund. So werden durch das vorliegende Projekt sowohl Hochstammobstbäume als auch Waldbäume als Landschaftselemente gefördert. Gepflegte Hochstammobstbäume, markante Einzelbäume, Baumgruppen oder auch Alleen oder Agroforstsysteme können von den Landschaftsqualitätsbeiträgen profitieren. Ausserdem sind auch Massnahmen in Ackerbaugebieten vorgesehen, welche die Kulturvielfalt und farbige Akzente in der Landschaft belohnen.
Auf den Unterseiten sind die einzelnen Massnahmen aufgeführt und beschrieben.
Bedingungen und Beiträge finden Sie in den Weisungen.
Für die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde ein gemeinsames Projekt ausgearbeitet, welches vom Bundesamt für Landwirtschaft bewilligt wurde. (Download Projektbericht)