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Markante Einzelbäume oder markante Baumgruppen

Beitrag
50.- / Baum oder Baumgruppe (bis 9 Bäume)
(allfällige V- und NHG- Beiträge werden abgezogen)
Beitrag bei der Pflanzung eines Jungbaumes
300.- / Baum, es sollen halbwüchsige Bäume gesetzt werden
Dieser Beitrag wird für maximal 1 Baum pro 5 ha Betriebsfläche ausgerichtet. Eine Besichtigung und Beratung vor Ort ist notwendig. Beachte Liste empfohlener Arten und deren Standorteigenschaften.
Bedingungen
- Einheimische und standortgerechte Bäume oder Bäume mit einem traditionellen Bezug (Wettertannen, Hofbäume, ...)
- Keine Obstbäume oder Wildobstbäume, diese können als gepflegte Hochstammobstbäume abgegolten werden. Ausnahme: grosse und markante Nussbäume, diese werden dann allerdings von den Zahlungen für Obstbäume ausgeschlossen.
- Markante Bäume weisen entweder eine stattliche Grösse (Durchmesser auf Brusthöhe BHD > 40cm) auf oder stehen an einem markanten Punkt. Markante Punkte sind entweder in ausgeräumten Ebenen, auf Kuppen oder neben alleinstehenden Gebäuden.
- Die Bäume stehen nicht näher als 30m zum Waldrand.
Beschreibung
Markante Bäume sind ausserordentliche Identitätsstifter. Kaum eine Gemeinde hat nicht ihren ältesten Baum, eine bekannte Wettertanne oder eine uralte Dorflinde. Besonders alte Bäume faszinieren die Menschen.
In der Landschaft prägen nicht nur die sehr alten Bäume. In offenen Landschaften, wie Ackerbaugebieten, sind Einzelbäume sehr attraktiv. Dies weil sie die Sicht strukturieren ohne den offenen Charakter zu beeinträchtigen. In gut strukturierten Gegenden können Einzelbäume ebenfalls einen grossen Wert haben. Hier sollen Sie sich durch Grösse oder durch die spezielle Lage von Obstbäumen oder Buschgruppen deutlich abheben.