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Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen
Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen (GNQO) sind Krankheitserreger oder Schädlinge, die in der Schweiz weit verbreitet sind und hauptsächlich über spezifische, zum Anpflanzen bestimmte Wirtspflanzen verbreitet werden. Wegen ihrer Verbreitung erfüllen sie die Kriterien für einen Quarantäneorganismus nicht (mehr). Da ihr Auftreten auf oder im Pflanzgut jedoch nicht annehmbare wirtschaftliche Folgen hätte, müssen phytosanitäre Massnahmen bezüglich des Vermehrungsmaterials ergriffen werden.
Beispiele:
Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine hochansteckende und besonders gefährliche Bakterienkrankheit. Verursacht wird die Krankheit durch das Bakterium Erwinia amylovora und bedroht die Kernobstbäume und eine ganze Anzahl von Zier- und Wildpflanzen. Eine befallene Pflanze kann innerhalb einer Vegetationsperiode absterben.
Seit dem 01.01.2020 ist der Feuerbrand gemäss der neuen Pflanzengesundheitsverordnung als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus eingeteilt. Somit ist er nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig.
Erkennungsmerkmale
Typisch für Feuerbrand sind vertrocknete und u-förmig abgebogene Triebspitzen. Bei feuchtwarmen Wetter tritt Bakterienschleim an befallenen Trieben aus (orange Flüssigkeit). Die Bakterien verbreiten sich durch die Pflanzensäfte, daher sterben die Blätter von den Blattadern her ab. Abgestorbene Früchte und Blätter bleiben am Trieb hängen.
Massnahmen
Desinfizieren Sie beim Baumschnitt nach jeder Pflanze die Werkzeuge. Ebenfalls ist eine visuelle Kontrolle der anfälligen Pflanzen vom Zeitpunkt des Austriebes bis zur Herbstverfärbung ratsam. Wegen der Verschleppungsgefahr vermeiden Sie das Berühren der verdächtigen Pflanzen und roden Sie diese.
Weitere Informationen:
Sharka

Die Sharkakrankheit ist die wichtigste Viruskrankheit beim Steinobst. Sie wird durch das Plum Pox-Virus hervorgerufen. Dank den Ausrottungskampagnen in den 70er Jahren galt die Schweiz als Sharka-frei. Seit 2004 wurden wieder Befallsherde festgestellt, die auf Importe von Pflanzgut zurückzuführen sind.
Seit dem 01.01.2020 ist Sharka gemäss der neuen Pflanzengesundheitsverordnung als geregelter Nicht-Quarantäneorganismus eingeteilt. Somit ist die Sharkakrankheit nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig.
Erkennungsmerkmale
An den Blättern anfälliger Sorten sind hellgrüne verschwommene Ringe, Flecken oder Bänder ersichtlich, die nach innen scharf abgegrenzt sind und nach aussen hin allmählich ins normale Blattgrün übergehen. Bei den Früchten sind helle, oft eingesunkene Ringe zu erkennen. An den Fruchtsteinen sind helle Ringe, Linien und Flecken ersichtlich, die sich deutlich von der dunklen Farbe des gesunden Teils abheben. Ihre Ausgeprägtheit hängt von Art, Sorte, Saison und Virusstamm ab.
Massnahmen
Wie bei allen Viruskrankheiten ist eine direkte Bekämpfung nicht möglich. Ist ein Baum befallen, bleibt er zeitlebens infiziert. Es kann lediglich die Ausbreitung verhindert werden. Dies kann durch die Verwendung von gesundem Pflanzgut, toleranten oder resistenten Sorten und Unterlagen, durch die Vektorbekämpfung (Blattläuse) und durch konsequente Rodung infizierter Bäume geschehen.
Weitere Informationen: