Zerstörerische Schadorganismen von Pflanzen können als Bakterien, Viren, Pilze oder Insekten auftreten. Die Einschleppung und Verbreitung von neuen, besonders gefährlichen Schadorganismen kann schwerwiegende wirtschaftliche, soziale und ökologische Folgen haben. Daher ist es wichtig, dass möglichst schnell wirkungsvolle Massnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass solche Schadorganismen in die Schweiz gelangen.
Für bestimmte Schadorganismen, die sich noch nicht in der Schweiz etabliert haben oder nur lokal auftreten, besteht deshalb eine allgemeine Meldepflicht.
Der kantonale Pflanzenschutzdienst hat den gesetzlichen Auftrag, durch Gebietsüberwachung das Auftreten und die Verbreitung besonders gefährlicher Schaderreger zu erkennen und zu verhindern.
Seit dem 01.01.2020 werden gemäss der neuen Pflanzengesundheitsverordnung folgende zwei Kategorien unterschieden: