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Sport und Erholungsnutzung
Klettern in Naturschutzgebieten
Naturschutzgebiete als Naherholungszonen sind beliebte Ziele für diverse sportliche Aktivitäten. Beispielsweise haben Felsstandorte nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht einen wichtigen Stellenwert, sondern werden auch gerne beklettert. Als letzte Reste echter «Wildnis» in unserer Region, mit vielen spezialisierten und seltenen Felsbewohnern sind sie einem besonderen Druck ausgesetzt. Mit der IG Klettern Basler Jura wurden die anstehenden Probleme diskutiert und Lösungen erarbeitet. Auch zahlreiche Geocaches sind auf dem Kantonsgebiet versteckt und können mittels Hinweisen gesucht werden. Zudem finden jedes Jahr eine Vielzahl von Läufen und Orientierungsläufen in und um die Naturschutzgebiete statt. Diese werden vom Amt für Wald und Wild beider Basel unter Einbezug unserer Abteilung bewilligt, wenn die Veranstaltenden nachweisen können, dass die Schutzvorschriften eingehalten werden können.
Kontaktperson
Drohnen
Seit dem 1. Januar 2023 gelten die europäischen Vorschriften für Drohnen auch in der Schweiz. Im Kanton Basel-Landschaft ist es seither zum Schutz der Fauna und Flora untersagt, die kantonalen Naturschutzgebiete mit Drohnen zu überfliegen. Entsprechend sind diese Schutzgebiete in den geografischen AUS-Gebieten der Schweiz des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) als Drohnenflugverbotszonen ausgewiesen. Ausnahmebewilligungen für nicht-freizeitliche Drohnenüberflüge (z. B. für Forschung, Rehkitzrettung, etc.) können bei der Abteilung Natur und Landschaft beantragt werden. Um eine rasche Abwicklung zu garantieren, bitten wir um ein eidgenössisch anerkanntes Fernpiloten-Zeugnis, einen Perimeterplan des geplanten Überfluggebiets, Datum und Uhrzeit des geplanten Überflugs sowie weitere potenziell relevante Unterlagen und Informationen für die Gesuchsprüfung.