Das Fischfangrecht liegt grösstenteils bei den Gemeinden und wird im Pacht- oder Reviersystem jeweils auf 8 Jahre verpachtet. 10% des Pachtzinses fliessen in den Fischhegefond. Damit finanziert der Kanton verschiedene Massnahmen zu Gunsten der Fischerei. Ziel aller Massnahmen ist ein artenreicher, den Fischregionen entsprechender Fischbestand der sich natürlich fortpflanzt.
Die Gewässer des Kantons teilen sich in drei Einzugsgebiete. Jenes der Birs, die kurz vor Basel in den Rhein mündet und jenes der Ergolz, die bei Augst den Rhein erreicht. Der Birsig entspringt im Baselbiet, unternimmt auf seinem Weg einen Ausflug durch das Elsass und den Kanton Solothurn, unterquert Großbasel und erreicht mitten in Basel den Rhein.Die benetzte Fläche der Fliessgewässer beträgt 249 ha. Davon sind 93 ha Rheinanteil. Das Fliessgewässernetz ist rund 800 km lang, davon sind 155 km eingedolt. Die ökomorphologische Untersuchung der grösseren Baselbieter Gewässer ergab, dass rund 40% der Gewässer stark beeinträchtigt oder naturfremd sind.
Das kantonale Jagd- und Fischereiwesen setzt sich ein für das Tierwohl, die nachhaltige und verantwortungsvolle Nutzung der Wildtierbestände, die Entwicklung ihrer Lebensräume sowie den Schutz bedrohter Arten. Wir verstehen uns dabei als Dienstleistungserbringer zum Wohl von Mensch und Tier. Unser Handeln berücksichtigt wildökologische Erkenntnisse wie auch die jagdliche und fischereiliche Praxis. Unsere rechtlichen Grundlagen sind die eidgenössische und die kantonale Gesetzgebung in den Bereichen Jagd und Fischerei.
Nützliche Links und Informationen über die Fischerei
Sachkundenachweis Fischerei (SaNa) Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.anglerausbildung.ch