- Amt für Wald und Wild beider Basel
- Wildtiere
- Grosse Beutegreifer
Grosse Beutegreifer

Quelle pixabay

Quelle pixabay

Quelle AdobeStock

Quelle pixabay
Haben Sie einen grossen Beutegreifer gesichtet?
Dann melden Sie dies bitte der Fachstelle Wildtiere, Jagd und Fischerei (Amt für Wald und Wild beider Basel) mit Angaben zum genauen Ort und Zeitpunkt der Sichtung unter 061 552 56 59 oder unter jagdundfischerei@bl.ch. Vielen Dank!
Haben Sie als Nutztierhalterin oder Nutztierhalter einen Verdacht auf einen Grossraubtierriss?
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
1. Kadaver nicht verschieben (am besten gar nicht anfassen), keine Spuren verwischen.
2. Bei Verdacht auf Grossraubtierriss umgehend Fachstelle Wildtiere, Jagd und Fischerei (Amt für Wald und Wild beider Basel) unter 061 552 56 59 kontaktieren.
Ausserhalb der Bürozeiten kann die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft (Tel. 061 553 35 35) kontaktiert werden. Nur wenn der Riss durch die Wildhut als Grossraubtierriss bestätigt wird, kann das gerissene Tier entschädigt werden.
Benötigen Sie eine Beratung zum Schutz ihrer Nutztier vor grossen Beutegreifern?
Für Beratung bezüglich Herdenschutz melden sie sich bei der kantonalen Fachstelle Herdenschutz.
Hier können Sie sich für den SMS-Warndienst bezüglich Wolfspräsenz registrieren.
So kehren die grossen Beutegreifer zurück
Historische Entwicklung
1798 bis Mitte 19. Jhdt.
Ausrottung der Huftiere
Der Zuwachs der Bevölkerung, die Industrialisierung und der damit zusammenhängende grössere Bedarf an Holz und Fleisch führten zur starken Bejagung der Huftiere sowie zur Verdrängung aus ihrem Lebensraum durch die Rodung der Wälder. Dies führte dazu, dass die wilden Huftierarten, namentlich Reh, Rothirsch, Steinbock und Wildschwein, in der Schweiz bis in die Mitte des 19. Jahrhundert ausgerottet waren. Lediglich wenige Gämsen überlebten im schwer zugänglichen Gebirge.
1850 - 1876
Ausrottung der Grossraubtiere
Aufgrund der fehlenden Beutetiere griffen die einheimischen Grossraubtiere insbesondere Wolf und Luchs vermehrt Nutztiere an. Dies führte zur starken Bejagung und gemeinsam mit dem Verlust des Lebensraumes schlussendlich auch zur Ausrottung von Wolf, Luchs und Bär.
1876
Schutz der Wildtiere
1876 entstanden die ersten Gesetze zum Schutz der Wildtiere und Wälder, was allmählich zu einem Umdenken führte. Durch das Ausscheiden von Wildschutzgebieten, einer regulierten Jagd und zunehmenden Waldflächen begannen sich die Wildbestände zu erholen. Die Rückkehr dieser Wildtiere findet in unterschiedlichem Tempo statt und ist bei einigen Arten heute noch im Gange. Heute gehören der Luchs, der Wolf, der Bär und der Goldschakal gemäss dem eidgenössischen Jagdgesetz zu den geschützten Arten.
1970
Aussetzung des Luchses
Durch Aussetzungen in den 1970er-Jahren im Jura kehrte der Luchs zurück in die Region.
1995
Wölfe in der Schweiz
Seit 1995 ist der Wolf zurück in der Schweiz. Im Jahr 2022 gab es schätzungsweise rund 250 Wölfe in der Schweiz. Insgesamt wurden im Jahr 2023 35 Rudel nachgewiesen. Diese leben vorwiegend in den Alpen und Voralpen. Im Jahr 2019 wurde das erste Wolfsrudel im schweizerischen Jura (Kanton Waadt) bestätigt.
2005
Bären in der Schweiz
2005 wurde das erste Mal wieder ein Bär in der Schweiz gesichtet. Seither werden jährlich einzelne Bären vorwiegend in Graubünden gesichtet. Dabei handelt es sich um junge Männchen, die aus der Bärenpopulation aus dem italienischen Trentino stammen. Da es bislang keine weiblichen Tiere in der Schweiz gibt, kehren die jungen Männchen in der Regel wieder ins Trentino zurück. Die Weibchen verbreiten sich nur sehr restriktiv, denn die Töchter bewohnen in der Regel das Nachbarrevier ihrer Mutter. Deshalb ist mittelfristig nicht mit Bärenpräsenz im Baselbiet zu rechnen, obwohl sich der Jura als Lebensraum grundsätzlich eignen würde.
2011
Der Goldschakal
Der Goldschakal ist ein mittelgrosser Beutegreifer, der neu in die Schweiz einwandert. Anders als Luchs, Wolf und Bär war er bisher hier nicht heimisch. Ursprünglich stammt er aus dem Nahen Osten und ist mittlerweile in Ländern wie Bulgarien, Serbien, Rumänien und Ungarn stark verbreitet, wobei das wärmere Klima seine Verbreitung begünstigt. So kam es bereits in Österreich und Deutschland zu bestätigtem Nachwuchs. In der Schweiz wurde er erstmals 2011 in den Nordwestalpen gesichtet. Seither gibt es immer häufiger Nachweise von einzelnen Goldschakalen in der gesamten Schweiz. Im Baselbiet gibt es bis jetzt noch keinen bestätigten Nachweis, es ist jedoch eine Frage der Zeit, bis er hier auftaucht.
2021
Der Luchs im Baselbiet
Im Winter 2021/2022 wurden mittels Fotofallenmonitoring mindestens neun Luchse im Baselbiet nachgewiesen. Der potenzielle Lebensraum für Luchse im Gebiet scheint weitgehend besetzt zu sein. Die Wiederansiedlung ist geglückt.
Erster Wolf im Baselbiet
In der Nacht auf den 18. November 2021 wurden in Lauwil sieben Hausziegen gerissen. Es handelte sich um den ersten gesicherten Wolfsnachweis im Baselbiet seit dessen Ausrottung. Am 22. November 2021 konnte in Zeglingen ein Wolf fotografiert werden. Ob es sich um denselben Wolf handelte, konnte nicht eruiert werden. Danach war es für rund 1,5 Jahre wieder ruhig um den Wolf.
2023
Erneut ein Wolf im Baselbiet
Am 24. März 2023 war erneut nachweislich ein Wolf im Kanton unterwegs. Die DNA-Analyse des zuständigen Labors der Universität Lausanne bestätigte, dass es sich um Wolfskot eines männlichen Tieres handelt, welches ursprünglich aus dem Risouxrudel an der französisch-schweizerischen Grenze im Kanton Waadt stammt. In der Nacht vom 15. April 2023 wurde in der Gemeinde Brislach ein Wolf von einer Fotofalle fotografiert. Ob es sich um denselben Wolf handelt und ob sich der Wolf nach wie vor im Baselbiet aufhält oder bereits weitergezogen ist, ist unklar.
Die Rolle des Amtes für Wald und Wild beider Basel
Das Amt für Wald und Wild beider Basel sammelt alle möglichen Nachweise (Sichtungen, Fotos, Kotfunde etc.) von Grossraubtieren und leitet sie KORA weiter. KORA ist eine Stiftung, die vom Bund für das schweizweite Monitoring der geschützten Beutegreifer mandatiert ist und von den Kantonen unterstützt wird.
Im Fall von Nutztierrissen mit Verdacht auf Riss durch ein Grossraubtier werden die Wildhüter vor Ort tätig, die dem Amt für Wald beider Basel angegliedert sind. Sie begutachten und beurteilen die Situation. Handelt es sich um einen Riss eines Beutegreifers, werden die Nutztierhaltenden finanziell entschädigt. Die Kantonale Herdenschutzberatung, ansässig im Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung, bietet Unterstützung und Beratung für Landwirte im Bereich Herdenschutz. Die Zusammenarbeit mit dem Ebenrain-Zentrum ist eng.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel ist zudem zuständig für den Abschuss von geschützten Beutegreifern, wenn sich diese auf Nutztiere spezialisieren, erkranken oder verletzt sind. Weiter informiert das Amt für Wald und Wild die breite Bevölkerung über relevante Geschehnissen im Kanton in Bezug auf Beutegreifer und ist mit den Nachbarkantonen im Austausch.