- Amt für Wald und Wild beider Basel
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Wildtiere

Illustrationen: Jamie Aspinall, studio-studio.ch
Wildtiermanagement
Das Amt für Wald und Wild ist für den Schutz und die Förderung einheimischer Säugetiere und Vögel sowie für den Schutz und die Vernetzung deren Lebensräume zuständig. Ebenfalls sorgt es für eine nachhaltige jagdliche Nutzung, die sich an wildökologischen Kriterien orientiert. Die Anliegen unterschiedlicher Interessensgruppen werden dabei stets berücksichtigt.
Zum Wildtiermanagement gehören das Monitoring (Erfassung der Dichte und Verbreitung der Wildtierbestände und deren Lebensraumnutzung), die Jagdplanung, Artenförderung und Lebensraumgestaltung, Lenkungsmassnahmen sowie Wildschadenverhütung und -vergütung. Es sind viele Fachrichtungen an der Umsetzung des Wildtiermanagements beteiligt, wie etwa die Jagd, die Veterinärmedizin, die Raumplanung, die Land-und Forstwirtschaft und der Natur- und Landschaftsschutz. Zugrunde liegen wissenschaftliche Untersuchungen.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel erarbeitet mit den verschiedenen Interessensgruppen zu den Wildtierarten im Kanton Managementkonzepte. Diese regeln den Umgang, die Zuständigkeiten, den Handlungsbedarf, sowie etwaige Förder- oder Schadenverhütungsmassnahmen der unterschiedlichen Arten.
Konzept Schwarzwild (2023)
Ein zeitgemässes Wildtiermanagement basiert auf einer guten Datengrundlage. Zur Erarbeitung dieser Datengrundlage führt das Amt für Wald unterschiedliche Projekte durch und unterstützt solche:
Raumnutzung Wildschwein (2023)
Überprüfung Gamsmanagement (2020)
Monitoring der Huftierdichte mit REM und FDS als Grundlage des Wald-Wild-Managements (2020)
Das Amt für Wald und Wild beider Basel spielt zudem eine zentrale Rolle bei der Ausscheidung und dem Erhalt von Wildruhegebieten und Wildtierkorridoren:
Wildtierkorridore
Für die Ausbreitung von Wildtieren und den genetischen Austausch zwischen Populationen ist die Wanderungsfreiheit entscheidend. Die Lebensräume der Wildtiere sind jedoch oft stark fragmentiert, was ihre Bewegungsfreiheit einschränkt. Strassen, Zäune und bebaute Flächen sind Wanderhindernisse und ausgeräumte Kulturlandschaften verkomplizieren deren Bewegungen. Schweizweit wurden überregionale Wildtierkorridore ausgeschieden, die an kritischen Engstellen des grossräumigen Vernetzungssystems der Wildtiere liegen. Diese Korridore sind entscheidend für die Ausbreitung und den genetischen Austausch der Populationen und müssen daher für Wildtiere weiterhin passierbar bleiben.
Wildtierkorridore, die im kantonalen Richtplan und im neuen Wildtier- und Jagdgesetz (WJG) verankert sind, ermöglichen Wildtieren eine möglichst störungsfreie Wanderung zwischen Lebensräumen. Neben deckungsreichen Grünflächen können auch Kunstbauten wie Wildtierbrücken über Autobahnen als Verbindung dienen. Eine solche Wildtierbrücke ist in Tenniken in Planung. Nicht nur unterschiedliche Wildtierarten profitieren davon, sondern auch der Mensch: Das Risiko von Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Wildtieren kann deutlich reduziert werden. Die Brücken sind aber für Menschen tabu.
In Zusammenarbeit mit den Gemeinden wird eine angemessene funktionale und räumliche Sicherung gewährleistet. Dies beinhaltet die Prüfung von Anträgen für technische oder bauliche Eingriffe in Wildtierkorridore, bei denen gemeinsam mit den Verursachern Lösungen zur Sicherung der Korridorfunktion gesucht werden. Auch Ausgleichsmassnahmen wie das Pflanzen von Hecken können zur Verbesserung der Durchgängigkeit beitragen.
Wildruhegebiete
In den letzten 30 Jahren haben nicht nur traditionelle Freizeitaktivitäten in der Natur zugenommen, sondern auch neue Sportarten, die ein breites Publikum anziehen. Die steigenden Aktivitäten überall und zu allen Tageszeiten führen zur Überbeanspruchung der Lebensräume und lösen somit Konflikte mit den Bedürfnissen der Wildtiere aus oder verdrängen diese damit ganz aus ihren angestammten Gebieten. Die häufigen Störungen durch menschliche Aktivitäten haben für viele Wildtiere einen Einfluss auf ihr Verhalten und ihren Gesundheitszustand, was sich negativ auf die Reproduktion sowie ihren Lebensraum auswirken kann.
Wildruhegebiete sind wichtige Rückzugsgebiete für Säugetiere und Vögel in Zeiten zunehmender Freizeitnutzung. In den Wildruhegebieten sind nächtliche Störungen, wie Licht und Lärm, das Verlassen von Waldstrassen und von markierten Wanderwegen, das Ableinen von Hunden und das Überfliegen mit Drohnen, untersagt. Die Jagd ist eingeschränkt und es kann pro Jahr nur eine bewilligungspflichtige Freizeitveranstaltung von öffentlichem Interesse bewilligt werden, sofern diese die Wildtiere nicht übermässig stört.
Das Amt für Wald und Wild beider Basel scheidet Wildruhegebiete nach wildökologischen Kriterien aus. Bei der Identifizierung potenzieller Wildruhegebiete werden sowohl aktuell besetzte als auch potenzielle Lebensräume verschiedener Huftiere wie Gämse, Rothirsch, Wildschwein und Reh, aber auch von Feldhasen und von Felsenbrütern mit einbezogen. Dieser Prozess begann im Jahr 2023 in der Pilotregion Ergolzquelle und findet unter Mitwirkung der verschiedenen lokalen Interessengruppen darunter Jagd, Naturschutz , Landwirtschaft sowie Freizeitnutzung statt.
Das Amt für Wald und Wild erarbeitet als Informationsgrundlage Merkblätter zu unterschiedlichen Themen rund um Wildtiere.