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Einwohner- und Bürgergemeinden können am 28. Juni 2020 ihre Präsidien wählen
Die vom Bundesrat beschlossene Lockerung der Corona-Massnahmen und die aktuelle epidemiologische Lage ermöglichen es, in den Gemeinden am 28. Juni 2020 Majorzwahlen durchzuführen. Damit können insbesondere die Präsidien der Einwohner- und Bürgergemeinden gewählt werden. Der Regierungsrat bestätigt damit seinen Entscheid vom 7. April 2020, mit dem der Termin unter dem Vorbehalt festgelegt wurde, dass die Corona-Situation Wahlen zulässt.
Am 19. März 2020 musste der Regierungsrat wegen der Einschränkungen durch die Corona-Massnahmen die Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 und die im Juni angesetzten Nachwahlen absagen. Am 4. April 2020 beschloss der Regierungsrat, dass die Majorzwahlen in den Gemeinden neu auf den 28. Juni 2020 angesetzt werden können. Die Gemeinden wurden allerdings aufgerufen, den Termin mit dem Vorbehalt zu publizieren, dass die Wahl kurzfristig durch den Regierungsrat abgesagt werden könnte, sollte die Versammlungsfreiheit stark eingeschränkt und dadurch die freie Meinungsbildung der Stimmberechtigten verunmöglicht sein.
Mit dem vorliegenden Regierungsentscheid erhalten die Gemeinden nun Planungssicherheit für die Vorbereitung des Urnengangs sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für ihren Wahlkampf.