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- Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
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- Ukraine - Information für Betroffene
Ukraine - Information für Betroffene
Informationen für Personen mit Schutzstatus S aus der UkrainePersonen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig. Bei Arbeitsort im Kanton Basel-Landschaft hat der Arbeitgebende das Gesuch beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen.
Unselbständige Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit muss die Arbeitgeberschaft ein Gesuch beim KIGA einreichen.
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig.
Das Gesuch ist beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular S-UKR (Download)
- Arbeitsvertrag
- Bestätigung Schutzstatus S
- Nachweis über die Identität (Personalausweis, Identitätskarte)
Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit:
- Gesuch der Arbeitgeberschaft
- Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen
Bei Fragen wenden Sie sich bitten an das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) (Tel.: 061 552 06 56).
Selbständige Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S
Für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit muss ein Gesuch beim KIGA eingereicht werden.
Personen mit Schutzstatus S können ab Gewährung des vorübergehenden Schutzes einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Zur Aufnahme einer selbständiger Erwerbstätigkeit ist eine behördliche Bewilligung nötig.
Das Gesuch ist beim Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) einzureichen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formular S-UKR (Download)
- Unterlagen zur geplanten Tätigkeit
- Bestätigung Schutzstatus S
- Nachweis über die Identität (Personalausweis, Identitätskarte)
Bei Fragen wenden Sie sich bitten an das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) (Tel.: 061 552 06 56).
Unterstützung bei der Stellensuche durch das RAV
Das RAV unterstützt Sie bei der Stellensuche und bietet Ihnen den Zugang zu bei uns gemeldete offene Stellen. Dazu müssen Sie sich beim RAV anmelden. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie alle Informationen zur Anmeldung beim RAV.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Nachweis über Ihre Identität (Personalausweis, Identitätskarte)
- Meldebestätigung, sofern Sie bereits offiziell im Kanton Basel-Landschaft angemeldet sind
- Bestätigung über den Schutzstatus S
Falls Sie kein Deutsch oder Englisch sprechen, empfehlen wir den Beizug einer Übersetzerin oder eines Übersetzers, damit die erforderlichen Informationen für eine Anmeldung übermittelt und Fragen geklärt werden können.