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«Notlage» im Kanton Basel-Landschaft per 31. Mai 2020 aufgehoben
Der Regierungsrat hebt per 31. Mai 2020, 24.00 Uhr für den Kanton Basel-Landschaft die «Notlage» auf. Auf den gleichen Zeitpunkt hin wird der kantonale Pandemieplan deaktiviert und die Aufgaben des Kantonalen Krisenstabs werden in die ordentlichen Verwaltungsstrukturen überführt. Der Regierungsrat hat zudem verschiedene Aufträge erteilt, um Massnahmen vorzubereiten, die das künftige «Leben mit COVID-19» unterstützen.
Am 15. März 2020 erklärte der Regierungsrat für den Kanton Basel-Landschaft eine «Notlage» im Sinne von Paragraf 3 des «Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz» und ordnete verschiedene Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des neuen Corona-Virus an. Mit dem Rückgang der Neuinfektionen und nach verschiedenen Beschlüssen des Bundesrats zur Lockerung der Corona-Massnahmen sind die Voraussetzungen für eine Weiterführung der «Notlage» für den Kanton Basel-Landschaft nicht mehr gegeben, weshalb der Regierungsrat diese per Ende Mai aufhebt.
Ebenfalls per Ende Mai 2020 werden die Ereignisbewältigung durch den Kantonalen Krisenstab abgeschlossen und der Pandemieplan deaktiviert. Ab 1. Juni 2020 liegt die operative Leitung der weiteren Krisenbewältigung beim «Teilstab Pandemie» des Amts für Gesundheit (Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, VGD). Im Fall einer Eskalation der Lage würde der Krisenstab seine Arbeit wiederaufnehmen.