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Entschädigungen für Prüfungsexpertinnen und -experten in der Berufsbildung werden erhöht – wichtige Investition in die Zukunft
Der Regierungsrat hat die Entschädigungen für Prüfungsexpertinnen und -experten (PEX) bei beruflichen Qualifikationsverfahren erhöht und die «Verordnung über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende» entsprechend geändert. Die Qualität der Abschlüsse der Berufsbildung ist dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen.
Neu erhalten Chefexpertinnen und Chefexperten für ihre Arbeiten bei den beruflichen Qualifikationsverfahren (ehemals Lehrabschlussprüfung) eine Stundenentschädigung von 60 Franken. Der Stundenansatz für Expertinnen und Experten beträgt neu 45 Franken. Die bisherigen Ansätze lagen bei 41 beziehungsweise 21 Franken pro Stunde. Mit den neuen Entschädigungen erfolgt eine Angleichung an die seit Jahren für Expertinnen und Experten bei Maturaprüfungen (Gymnasium) geltenden Entschädigungen (55 Franken pro Stunde). Die massvolle Anpassung der Entschädigungen für die Expertinnen und Experten bei den beruflichen Qualifikationsverfahren bedeutet damit eine wichtige Investition in die Zukunft des dualen (trialen) Bildungssystems, welches weltweit grosse Anerkennung geniesst und einen Grundpfeiler unseres erfolgreichen Wirtschaftssystems darstellt.
Tarif-Harmonisierung in beiden Basel
In Basel-Stadt wurden die Stundenansätze im vergangenen Jahr angepasst. Die Qualifikationsverfahren werden in manchen Berufen von Expertenteams aus beiden Kantonen durchgeführt. Eine Gleichsetzung der Stundenansätze ist zielführend und liegt aufgrund der wichtigen Arbeit der Expertinnen und Experten ganz im Interesse des Regierungsrats. Die Anpassung im Kanton Basel-Landschaft erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2019.
Wichtige Expertentätigkeit
Die Expertentätigkeit für die Teil-, Zwischen- und Lehrabschlussprüfungen in den beruflichen Grundbildungen ist für die Berufsbildung gesetzlich vorgeschrieben und damit ein entscheidender Bestandteil. Hervorragend qualifizierte Expertinnen und Experten sind eine wesentliche Voraussetzung zur Sicherstellung der hohen Qualität in der Berufsbildung. Die Bereitschaft zum wichtigen Engagement der Experten aus der Praxis wird mit einer zeitgemässen Entschädigung hochgehalten. Denn durch ihre Überprüfung der vorgegebenen und zu erreichenden Kompetenzen der Lernenden wird die fachliche Qualität der meist jungen Berufseinsteigerinnen und -einsteiger auch künftig garantiert. Schliesslich zeigt ein eidgenössisch anerkanntes Berufsattest oder ein Fähigkeitszeugnis den Arbeitgebenden auf, mit welchen Fähigkeiten sie bei einer Anstellung der Absolventinnen und Absolventen einer entsprechenden Ausbildung rechnen dürfen.
Eine gleichlautende Motion von Markus Meier (SVP) hat der Landrat einstimmig überwiesen. Die Erhöhung löst Mehrkosten von rund 579‘000 Franken pro Jahr aus.
> Verordnung (PDF)