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Numerus Clausus für Human- und Zahnmedizin sowie für das Bachelorstudium Sport
Gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für das Studienjahr 2019/20 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Bewegung, Sport und Gesundheit an der Universität Basel genehmigt.
Seit Jahren übertreffen die Anmeldungen zum Studium der Humanmedizin die vorhandenen Studienkapazitäten in der ganzen Schweiz deutlich. Bei der Universität Basel beträgt die Überschreitung für das Studienjahr 2019/20 bei der Humanmedizin 402 %, bei der Zahnmedizin 163 % und beim Bachelorstudium Bewegung, Sport und Gesundheit 50 %. Um die Qualität des Studiums aufrechtzuerhalten, ist die Beschränkung der Studierendenzahl mittels eines Eignungstests unumgänglich.
Neben dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Durchführung des Numerus Clausus genehmigt.