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22.06.2021
Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf neu geregelt
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum gesetzlich neu geregelten Bereich Sonderpädagogik beschlossen. Künftig entscheiden die Volksschulen selbst über die lokale Ausgestaltung der Speziellen Förderung. Aufwändige Abklärungs- und Bewilligungsverfahren entfallen. Die verfügbaren Ressourcen sind an die effektiven Schülerzahlen gebunden. Diese Änderungen treten per 1. August 2021 in Kraft.
Gestützt auf die im Schulprogramm festgelegten Grundangebote entscheiden künftig die Schulen über die Organisation und Durchführung der Speziellen Förderung im Regelunterricht: Ob und wie lange Einzel- oder Gruppenförderung stattfindet oder gar ganze Klassen durch heil-, sozial- oder regelpädagogische Massnahmen gefördert werden, liegt in der Kompetenz der Schulleitungen. Dabei halten sie sich an die kantonalen Vorgaben und werden bei der Umsetzung durch ein Einführungskonzept, Schulungen und Handreichungen unterstützt.
Der administrative Aufwand für Abklärungs-, Melde- und Bewilligungsverfahren mit diversen kantonalen Stellen entfällt. So können die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Jugendlichen flexibel und effizient abgedeckt werden.